Kurzfristige Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung

Versicherungsschutz für eine Veranstaltung

Sie planen eine Veranstaltung? Konzert, Party, Präsentation, Kongress, Straßenfest, Sportfest oder auch einfach nur eine Familienfeier in einem gemieteten Saal?

Sie sind damit Veranstalter und haften persönlich für eventuelle Schäden. Unbegrenzt, in voller Höhe. Oder man macht Sie für etwas haftbar, was Sie gar nicht verursacht haben.

Mit einer kurzfristigen Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung können Sie dieses Risiko mit einem geringen Beitrag kalkulierbar machen.

Hier können Sie einfach und schnell den Beitrag für Ihre Veranstaltungsversicherung errechnen und wenn Sie möchten auch online abschließen.

Sie planen regelmäßig Veranstaltungen? Dann ist vielleicht eine Jahrespolice günstiger.

Was ist versichert?

Generell beitragsfrei mitversichert: Schäden durch Besucher!

Gesetzliche Haftpflicht des Veranstalters inkl. Haftpflicht der mit der Durchführung (Leitung, Überwachung etc.) beauftragten Personen.

Welche Aufgabe hat die Haftpflichtversicherung?

Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht;

  • wenn ja, die Wiedergutmachung des Schadens in Geld.
  • wenn nein, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche.

Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten.
Weist die Versicherung unberechtigte Ansprüche zurück, heißt es oft, die Versicherung will nicht bezahlen.
Richtig ist, dass Sie nicht bezahlen müssen, weil dazu keine rechtliche Verpflichtung besteht.


Welche einzelnen Gefahren sind bis zu welchen Deckungssummen versichert?

Versicherte RisikenbisSelbstbehalt
Personenschäden- und Sachschäden pauschal3.000.000,- €
Vermögensschäden 25.000,-€
Umwelthaftpflichtversicherung3.000.000,- €
Mietsachschäden an beweglichen Sachen durch Feuer/ Explosion, Leitungswasser1.000.000,- €250,-€
sonstige Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden100.000, – €250,-€

Beitragfrei mitversichert

  • Schäden durch Besucher !
  • Verlust fremder Schlüssel
  • Leitungsschäden
  • Be- und Entladeschäden
  • Kraftfahrzeuge (auch Gabelstapler)/Arbeitsmaschinen, soweit sie nicht zulassungs- und nicht versicherungs-pflichtig sind und auch nicht beschränkt öffentliche Verkehrsflächen befahren
  • Durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern oder Leasinggebern aus Verstößengegen Verkehrssicherungspflichten
  • Durch Vertrag übernommene Freistellung öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder Dienstleistungsbetriebe vongesetzlichen Ansprüchen Dritter
  • Erlaubte Benutzung von Tribünen
  • Abgabe von Speisen und Getränken
  • Beauftragung von Subunternehmern
  • Auslandsrisiko für Geschäftsreisen ( außer USA/Kanada)
  • Umwelt-Basisversicherung ( kein Selbstbehalt ) incl. Lagerung umweltgefährdender Stoffe in Kleingebinden bis 240 kg/l je Einzelgebinde und aus dem Betrieb von Fettabscheidern.
  • Nutzung von Internet-Technologien

Welche zusätzlichen Gefahren sind mit welchen Deckungssummen versicherbar?

versicherte RisikenbisSelbstbehalt
Mietsachschäden
an beweglichen Sachen in gemieteten Gebäuden 50.000,- € 250,-€
an Veranstatlungspätzen (Flurschäden) 50.000,- €2.500,-€
Hüpfburgen3.000.000,- €kein Selbstbehalt

Was ist nicht versichert?

  • Schäden, die man selbst erleidet
  • Vorsatz
  • Ansprüche wegen Abhandenkommens von Sachen
  • Schäden an gepachteten, gemieteten oder geliehenen Sachen. Diese können meist separat versichert werden.
  • Haftpflicht fremder Unternehmen
  • Strafen und Bußgelder
  • Gebrauch eines Kraftfahrzeuges
  • Schäden und Mängel an Sachen und Arbeiten, die der Versicherungsnehmer hergestellt oder geliefert hat

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Veranstaltungshaftpflicht

Für unsere Kunden in Österreich: Nutzen Sie die Vorteile unserer speziellen Kooperation mit der Wiener Städtischen. Günstige und zuverlässige Veranstaltungshaftpflichtversicherung.

Veranstaltungshaftpflicht

Vielen Dank für Ihr Interesse. Für Ihre Veranstaltungsart ist eine individuelle Bewertung durch unser Team erforderlich. Bitte füllen Sie das Formular weiterhin für andere Versicherungsangebote aus. Für die Haftpflichtversicherung wird sich unser Expertenteam nach der Bewertung direkt mit Ihnen in Verbindung setzen, um ein maßgeschneidertes Angebot zu erstellen.
Wir freuen uns, Sie umfassend beraten zu dürfen!

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Versicherungssumme

Beitragfrei mitversichert:

  • Schäden durch Besucher
  • Schäden an gemieteten Gebäuden durch Feuer/ Explosion und Leitungswasser (1 Mio)
  • Schäden an gemieteten Gebäuden für sonstige Mietsachschäden (100.000,- Euro
  • Umweltbasisversicherung
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Wenn Versicherung gewünscht

Form A - Grunddeckung

Bei der Veranstaltungs-Ausfall Form A werden Schäden versichert, die dem Veranstalter durch den Ausfall, Abbruch oder die Änderung der Durchführung entstehen. Wichtig ist, dass das schadenverursachende Ereignis nachweislich außerhalb des Einflussbereiches des Versicherungsnehmers bzw. des Veranstalters liegt.
Der personenbedingte Ausfall ist von dieser Form ausgeschlossen.
Form A - Zusatzbaustein
1. In Erweiterung der Veranstaltungs-Ausfall Form A ersetzt der Versicherer auch Schäden unmittelbar oder mittelbar entstanden durch Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Aufruhr oder innere Unruhen, die durch Dritte verursacht wurden.
2. Darüber hinaus ersetzt der Versicherer auch Schäden, die durch terroristische Gewalthandlungen, welche sich unmittelbar und direkt gegen die versicherte Veranstaltung richten, entstanden sind.

Form B - Personenbedingter Ausfall

Bei der Veranstaltungs-Ausfall Form B werden ergänzend zur Form A Schäden versichert, die dem Veranstalter durch Ausfall, Abbruch oder die Änderung in der Durchführung deswegen entstehen, weil die im Versicherungsschein genannte Person oder Personen unvorhergesehen infolge Krankheit, schweren Unfall oder Tod ausfällt. Höchstalter 70 Jahre. Maximal 6 Personen.

Form C - Wetter

>>> Anträge für Adverse Weather und Unbespielbarkeit der Veranstaltungsstätte müssen spätestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum eingereicht werden. <<<

Mitversichert gilt die Absage der Veranstaltung aufgrund von Witterungseinflüssen, soweit sie Leib und Leben der Zuschauer oder Teilnehmer gefährden. Folgende Witterungseinflüsse können zu einer Gefahr für Leib und Leben der Zuschauer oder Teilnehmer führen:

-Überschwemmung
-Wetterbedingte Luftbewegung
-Hagel
-Blitzschlag
-Wolkenbruch
Mitversichert ist die Absage oder Verschiebung der Veranstaltung, weil vor Veranstaltungsbeginn der planmäßige Aufbau der Veranstaltungsstätte verhindert oder verzögert wurde oder die Veranstaltungsstätte oder Teile davon zerstört wurden, so dass die planmäßige Nutzung der Veranstaltungsstätte unmöglich geworden ist durch:

-Wetterbedingte örtliche Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort.
-Gefrorener Niederschlag in Form von Hagelkörnern mit einem Durchmesser von mindestens 5 mm
-Blitzschlag
-Überschwemmung aufgrund Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsortes durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Niederschläge, mit mindestens 1/3 einer zusammenhängend überfluteten Fläche des Versicherungsortes (Wasserstand mindestens 2 cm).

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Es gelten die ABE 2011 mit den Klauseln TK 1111, 1213, 1820 und 1928
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Bitte laden Sie hier Ihre Liste mit den zu versichernden Geräten hoch. Die Angabe dieser Informationen ist erforderlich, um Ihren Versicherungsantrag zu bearbeiten. Sie können diese Liste auch später nachreichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass ohne eine vollständige Liste Ihr Versicherungsantrag nicht bearbeitet werden kann.

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Maximale Dateigröße: 819 kB
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*Der Versicherungszeitraum entspricht exakt dem Veranstaltungszeitraum: Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf den offiziellen Veranstaltungszeitraum. Zeiten für Aufbau, Abbau oder andere Vor- und Nacharbeiten sind nicht mitversichert.

Gültigkeitszeitraum der Zeltversicherung

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Versicherungsschutz besteht erst nach Einreichen der Zeltliste.
Gesamtwert der Zelte:
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Ihr Versicherungsbeitrag:

Nettobeiträge:

Haftpflicht:
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Ausfallversicherung:
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Technikversicherung:
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Zeltversicherung:
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inkl. Versicherungsteuer*, inkl. 25€ Ausfertigungsgebühr

Interessent/ Veranstalter

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Maklereinzelauftrag

Ich/ wir beauftrage(n) die Heinemann Versicherungsmakler GmbH mit der Vermittlung einer Veranstaltungsversicherung.
Eine weitergehende Beratung für andere Versicherungsverträge wünsche(n) ich/ wir nicht. Unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse des Kunden sowie der Komplexität des gewünschten Vertrages, hat der Makler mit namhaften deutschen Versicherern Rahmenvereinbarungen geschlossen, die für den Event- und Medienbereich empfehlenswert sind.
In diesen sind die Wünsche und Bedürfnisse der Medien- und Eventbranche marktüberdurchschnittlich berücksichtigt.
Der Kunde/die Kundin, wünscht im Rahmen des Online-Abschlusses ausdrücklich die beantragte Versicherung, mit dem beantragten Tarif. Auf eine Beratung und Dokumentation wird ausdrücklich verzichtet.
Hinweis: Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass sich der Beratungsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadenersatzanspruch wegen Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten geltend zu machen.

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Mit diesem Formular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über unseren Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.