Versicherungsschutz für eine Veranstaltung
Sie planen eine Veranstaltung? Konzert, Party, Präsentation, Kongress, Straßenfest, Sportfest oder auch einfach nur eine Familienfeier in einem gemieteten Saal?
Sie sind damit Veranstalter und haften persönlich für eventuelle Schäden. Unbegrenzt, in voller Höhe. Oder man macht Sie für etwas haftbar, was Sie gar nicht verursacht haben.
Mit einer kurzfristigen Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung können Sie dieses Risiko mit einem geringen Beitrag kalkulierbar machen.
Hier können Sie einfach und schnell den Beitrag für Ihre Veranstaltungsversicherung errechnen und wenn Sie möchten auch online abschließen.
Sie planen regelmäßig Veranstaltungen? Dann ist vielleicht eine Jahrespolice günstiger.
Was ist versichert?
Generell beitragsfrei mitversichert: Schäden durch Besucher!
Gesetzliche Haftpflicht des Veranstalters inkl. Haftpflicht der mit der Durchführung (Leitung, Überwachung etc.) beauftragten Personen.
Welche Aufgabe hat die Haftpflichtversicherung?
Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht;
- wenn ja, die Wiedergutmachung des Schadens in Geld.
- wenn nein, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche.
Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten.
Weist die Versicherung unberechtigte Ansprüche zurück, heißt es oft, die Versicherung will nicht bezahlen.
Richtig ist, dass Sie nicht bezahlen müssen, weil dazu keine rechtliche Verpflichtung besteht.
Welche einzelnen Gefahren sind bis zu welchen Deckungssummen versichert?
Versicherte Risiken | bis | Selbstbehalt |
---|---|---|
Personenschäden- und Sachschäden pauschal | 3.000.000,- € | – |
Vermögensschäden | 25.000,-€ | – |
Umwelthaftpflichtversicherung | 3.000.000,- € | – |
Mietsachschäden an beweglichen Sachen durch Feuer/ Explosion, Leitungswasser | 1.000.000,- € | 250,-€ |
sonstige Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden | 100.000, – € | 250,-€ |
Beitragfrei mitversichert
- Schäden durch Besucher !
- Verlust fremder Schlüssel
- Leitungsschäden
- Be- und Entladeschäden
- Kraftfahrzeuge (auch Gabelstapler)/Arbeitsmaschinen, soweit sie nicht zulassungs- und nicht versicherungs-pflichtig sind und auch nicht beschränkt öffentliche Verkehrsflächen befahren
- Durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern oder Leasinggebern aus Verstößengegen Verkehrssicherungspflichten
- Durch Vertrag übernommene Freistellung öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder Dienstleistungsbetriebe vongesetzlichen Ansprüchen Dritter
- Erlaubte Benutzung von Tribünen
- Abgabe von Speisen und Getränken
- Beauftragung von Subunternehmern
- Auslandsrisiko für Geschäftsreisen ( außer USA/Kanada)
- Umwelt-Basisversicherung ( kein Selbstbehalt ) incl. Lagerung umweltgefährdender Stoffe in Kleingebinden bis 240 kg/l je Einzelgebinde und aus dem Betrieb von Fettabscheidern.
- Nutzung von Internet-Technologien
Welche zusätzlichen Gefahren sind mit welchen Deckungssummen versicherbar?
versicherte Risiken | bis | Selbstbehalt |
---|---|---|
Mietsachschäden | ||
an beweglichen Sachen in gemieteten Gebäuden | 50.000,- € | 250,-€ |
an Veranstatlungspätzen (Flurschäden) | 50.000,- € | 2.500,-€ |
Hüpfburgen | 3.000.000,- € | kein Selbstbehalt |
Was ist nicht versichert?
- Schäden, die man selbst erleidet
- Vorsatz
- Ansprüche wegen Abhandenkommens von Sachen
- Schäden an gepachteten, gemieteten oder geliehenen Sachen. Diese können meist separat versichert werden.
- Haftpflicht fremder Unternehmen
- Strafen und Bußgelder
- Gebrauch eines Kraftfahrzeuges
- Schäden und Mängel an Sachen und Arbeiten, die der Versicherungsnehmer hergestellt oder geliefert hat