Über uns

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Der Versicherungsmarkt ist groß, vielfältig, oft undurchschaubar und hat bei vielen Menschen ein schlechtes Image.

Ein Blick in die Geschichte beweist, Versicherungen und Versicherungsmakler waren schon in der Antike wichtig für Transport und Handel und hatten damit einen hohen Status:

Geschichte der Versicherungen

In der Tat, bereits in der Antike wurden die Risiken des Seehandels durch Seedarlehen transferiert und gestreut. Ende des 14. Jahrhunderts entwickelte sich in Norditalien die heute üblichen Versicherungsprinzipen. Ein Dokument aus Pisa von 1319 gilt als der erste Nachweis für die Tätigkeit eines Versicherungsmaklers. Eine Versicherungsmaklerprovision zu Gunsten des Maklers Bardo wird benannt. 1395 vermittelt der Makler Pagnozzo d’Agnolo eine Seegüterversicherung in Venedig. 1 Venedig ist zu dieser Zeit wichtigster globaler Seehandelsplatz.

Die älteste Versicherung war geboren: die Transportversicherung.

Etwa im 17 Jahrhundert entwickelten sich die ersten Sachversicherungen, meist auf dem Lande, wo Bauern eine Brandkasse gründeten, die dann zum Beispiel eintrat, wenn die Scheune, voll mit Korn abbrannte.

Versicherungen bewahrten die Menschen vor dem finanziellen Ruin und dem Ausstoß aus der Gesellschaft.

Versicherungsschutz für Zielgruppen

Die Vielfalt der modernen Versicherungswirtschaft wiederum hat uns schließlich ermuntert unsere Produkte nicht breitgefächert, sondern zielgerichtet anzubieten.

Es begann in den 80er und 90er Jahre mit der Zielgruppe rund um die Veranstaltung.

Franz Heinemann studierte Automatisierungstechnik in Berlin. Seit 1974 war er freischaffender Musiker. Seit 1980 war er im Versicherungsaußendienst tätig, seit 1984 als Versicherungsmakler.

Was lag also näher, als Musik, Kunst, Veranstaltungen und Versicherungen in Einklang zu bringen. Als Keyboarder und Manager diverser Showbands kannte er die Veranstaltungsbranche und entwickelte so Ende der achtziger Jahre Versicherungskonzepte für die Veranstaltungsbranche: Spezialpolicen für Technikverleiher, Veranstalter, Event-Techniker, Konzertagenturen, Musiker und Künstler.

Die Versicherung des ersten deutsche Wiedervereinigungsfests am 3. Oktober 1990 brachte den Durchbruch. Die Loveparade und der CSD in Berlin folgten. Joe Cocker in Kiew zu versichern war damals eine Sensation.

Ansprechpartner für Versicherungen in Sachen Kunst, Kultur, Werbung und Medien.

Die Eventbranche hat sich verändert, zum Positiven. Sie ist vielfältiger geworden, die Grenzen zwischen Events, Werbung, Marketing, Kunst und Medien sind fließender, durchlässiger und zugleich umfassender geworden.

Gemeinsam mit unser Schwestergesellschaft Artekuranz GmbH & Co. KG sind wir der Ansprechpartner für Versicherungen in Sachen Kunst, Kultur, Werbung und Medien.

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+49 (0)30 – 223 11 171
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Veranstaltungshaftpflicht

Für unsere Kunden in Österreich: Nutzen Sie die Vorteile unserer speziellen Kooperation mit der Wiener Städtischen. Günstige und zuverlässige Veranstaltungshaftpflichtversicherung.

Veranstaltungshaftpflicht

Vielen Dank für Ihr Interesse. Für Ihre Veranstaltungsart ist eine individuelle Bewertung durch unser Team erforderlich. Bitte füllen Sie das Formular weiterhin für andere Versicherungsangebote aus. Für die Haftpflichtversicherung wird sich unser Expertenteam nach der Bewertung direkt mit Ihnen in Verbindung setzen, um ein maßgeschneidertes Angebot zu erstellen.
Wir freuen uns, Sie umfassend beraten zu dürfen!

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Beitragfrei mitversichert:

  • Schäden durch Besucher
  • Schäden an gemieteten Gebäuden durch Feuer/ Explosion und Leitungswasser (1 Mio)
  • Schäden an gemieteten Gebäuden für sonstige Mietsachschäden (100.000,- Euro
  • Umweltbasisversicherung
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Wenn Versicherung gewünscht

Form A - Grunddeckung

Bei der Veranstaltungs-Ausfall Form A werden Schäden versichert, die dem Veranstalter durch den Ausfall, Abbruch oder die Änderung der Durchführung entstehen. Wichtig ist, dass das schadenverursachende Ereignis nachweislich außerhalb des Einflussbereiches des Versicherungsnehmers bzw. des Veranstalters liegt.
Der personenbedingte Ausfall ist von dieser Form ausgeschlossen.
Form A - Zusatzbaustein
1. In Erweiterung der Veranstaltungs-Ausfall Form A ersetzt der Versicherer auch Schäden unmittelbar oder mittelbar entstanden durch Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Aufruhr oder innere Unruhen, die durch Dritte verursacht wurden.
2. Darüber hinaus ersetzt der Versicherer auch Schäden, die durch terroristische Gewalthandlungen, welche sich unmittelbar und direkt gegen die versicherte Veranstaltung richten, entstanden sind.

Form B - Personenbedingter Ausfall

Bei der Veranstaltungs-Ausfall Form B werden ergänzend zur Form A Schäden versichert, die dem Veranstalter durch Ausfall, Abbruch oder die Änderung in der Durchführung deswegen entstehen, weil die im Versicherungsschein genannte Person oder Personen unvorhergesehen infolge Krankheit, schweren Unfall oder Tod ausfällt. Höchstalter 70 Jahre. Maximal 6 Personen.

Form C - Wetter

Mitversichert gilt die Absage der Veranstaltung aufgrund von Witterungseinflüssen, soweit sie Leib und Leben der Zuschauer oder Teilnehmer gefährden. Folgende Witterungseinflüsse können zu einer Gefahr für Leib und Leben der Zuschauer oder Teilnehmer führen:

-Überschwemmung
-Wetterbedingte Luftbewegung
-Hagel
-Blitzschlag
-Wolkenbruch
Mitversichert ist die Absage oder Verschiebung der Veranstaltung, weil vor Veranstaltungsbeginn der planmäßige Aufbau der Veranstaltungsstätte verhindert oder verzögert wurde oder die Veranstaltungsstätte oder Teile davon zerstört wurden, so dass die planmäßige Nutzung der Veranstaltungsstätte unmöglich geworden ist durch:

-Wetterbedingte örtliche Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort.
-Gefrorener Niederschlag in Form von Hagelkörnern mit einem Durchmesser von mindestens 5 mm
-Blitzschlag
-Überschwemmung aufgrund Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsortes durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Niederschläge, mit mindestens 1/3 einer zusammenhängend überfluteten Fläche des Versicherungsortes (Wasserstand mindestens 2 cm).

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Es gelten die ABE 2011 mit den Klauseln TK 1111, 1213, 1820 und 1928
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Versicherungsschutz besteht erst nach Einreichen der Zeltliste.
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Ihr Versicherungsbeitrag:

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inkl. Versicherungsteuer*, inkl. 20€ Ausfertigungsgebühr

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Maklereinzelauftrag

Ich/ wir beauftrage(n) die Heinemann Versicherungsmakler GmbH mit der Vermittlung einer Veranstaltungsversicherung.
Eine weitergehende Beratung für andere Versicherungsverträge wünsche(n) ich/ wir nicht. Unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse des Kunden sowie der Komplexität des gewünschten Vertrages, hat der Makler mit namhaften deutschen Versicherern Rahmenvereinbarungen geschlossen, die für den Event- und Medienbereich empfehlenswert sind.
In diesen sind die Wünsche und Bedürfnisse der Medien- und Eventbranche marktüberdurchschnittlich berücksichtigt.
Der Kunde/die Kundin, wünscht im Rahmen des Online-Abschlusses ausdrücklich die beantragte Versicherung, mit dem beantragten Tarif. Auf eine Beratung und Dokumentation wird ausdrücklich verzichtet.
Hinweis: Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass sich der Beratungsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadenersatzanspruch wegen Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten geltend zu machen.

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