Kurzfristige Zeltversicherung (für eine Veranstaltung)

Sie planen eine Veranstaltung? Festival, Konzert, Party, Präsentation, Kongress, Straßenfest, Sportfest oder auch einfach nur eine Familienfeier. Die Finanzierung ist gesichert und alle notwendigen Versicherungen dafür sind bereits abgeschlossen?

Wirklich alle?

Zelte sind bersonderen Gefahren ausgesetzt und brauchen daher auch besonderen Versicherungsschutz. Die Anmietung , Aufstellung und der Betrieb eines Event- oder Festzeltezeltes und dessen Ausstattung ist eine bedeutende Entscheidung, die im Schadensfall erhebliche finanzielle Verpflichtungen mit sich bringen kann.

Wir können Ihnen mit unserer Zeltversicherung das finanzielle Risiko im Schadensfall abnehmen und bieten Ihnen unsere speziell für Ihre Bedürfnisse konzipierte kurzfristige Zeltversicherung.

Unsere Versicherungsleistungen im Überblick

Unsere Versicherungsleistungen sind breit gefächert und decken eine Vielzahl von Eventualitäten ab. Im Mittelpunkt unseres Angebots stehen Zelte aller Art, inklusive der dazugehörigen Bühnen, Tische, Bänke, Stühle und Fußböden. Bitte beachten Sie, dass wir hier keine Beschallungs- und Beleuchtungsanlagen, Schankanlagen, Geschirr oder Kücheneinrichtungen versichern können. Für diese speziellen Bereiche empfehlen wir zum Beispiel unsere separate Technikversicherung.

Umfassender Schutz vor verschiedenen Gefahren und Schäden

In unser Zeltversicherung sind die Zelte, bestehend aus dem Gerüst, den Planen einschließlich Seitenmarkisen sowie das Mobiliar, bestehend aus Bühne, Tische, Bänken, Stühlen und Fußboden, versichert.
Im Schadensfall übernehmen wir die Kosten einer ordnungsgemäß durchgeführten Reparatur. Liegt ein Totalschaden vor, so wird der Wert ersetzt, den der versicherte Gegenstand bei Eintritt des Versicherungsfalls besaß (Zeitwert).
Während des Auf- und Abbaues, des Gebrauchs und der Transporte (falls beantragt) erstreckt sich der Versicherungsschutz auf folgende Gefahren:

  • Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung
  • mut- oder böswillige Beschädigung (ausgenommen beim Mobiliar)
  • höhere Gewalt einschließlich Sturm und Hagel

Unsere Regelungen zur Versicherungssumme und zum Versicherungswert

Die Versicherungssumme und der Versicherungswert richten sich nach dem Neuwert für Zelte und dem Zeitwert für das Mobiliar. Im Falle eines Teilschadens ersetzen wir die schadenbedingten Wiederinstandsetzungskosten. Im Totalschadensfall wird der Zeitwert ersetzt.

Unser Engagement für Ihre Sicherheit

Unser Ziel ist es, Ihnen ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen zu bieten, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: die Schaffung unvergesslicher Momente für Ihre Veranstaltung und Ihre Gäste.

Wir sind für Sie da

Unser erfahrenes Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie bei der Auswahl der passenden Versicherung zu unterstützen und Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot zu unterbreiten.

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihre Veranstaltung ein voller Erfolg wird. Mit unserer kurzfristigen Zeltversicherung sind Sie auf der sicheren Seite.

Online Angebot und Abschluss

Hier haben Sie die Gelegenheit ein Angebot online zu erstellen oder aber auch die Versicherung abzuschließen. (Geltungsbereich: Bundesrepubik Deutschland)

Nehmen Sie Kontakt auf

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Veranstaltungshaftpflicht

Für unsere Kunden in Österreich: Nutzen Sie die Vorteile unserer speziellen Kooperation mit der Wiener Städtischen. Günstige und zuverlässige Veranstaltungshaftpflichtversicherung.

Veranstaltungshaftpflicht

Vielen Dank für Ihr Interesse. Für Ihre Veranstaltungsart ist eine individuelle Bewertung durch unser Team erforderlich. Bitte füllen Sie das Formular weiterhin für andere Versicherungsangebote aus. Für die Haftpflichtversicherung wird sich unser Expertenteam nach der Bewertung direkt mit Ihnen in Verbindung setzen, um ein maßgeschneidertes Angebot zu erstellen.
Wir freuen uns, Sie umfassend beraten zu dürfen!

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Versicherungssumme

Beitragfrei mitversichert:

  • Schäden durch Besucher
  • Schäden an gemieteten Gebäuden durch Feuer/ Explosion und Leitungswasser (1 Mio)
  • Schäden an gemieteten Gebäuden für sonstige Mietsachschäden (100.000,- Euro
  • Umweltbasisversicherung
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Produktionskosten ohne Gagen: *
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Gagen:
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Wenn Versicherung gewünscht

Form A - Grunddeckung

Bei der Veranstaltungs-Ausfall Form A werden Schäden versichert, die dem Veranstalter durch den Ausfall, Abbruch oder die Änderung der Durchführung entstehen. Wichtig ist, dass das schadenverursachende Ereignis nachweislich außerhalb des Einflussbereiches des Versicherungsnehmers bzw. des Veranstalters liegt.
Der personenbedingte Ausfall ist von dieser Form ausgeschlossen.
Form A - Zusatzbaustein
1. In Erweiterung der Veranstaltungs-Ausfall Form A ersetzt der Versicherer auch Schäden unmittelbar oder mittelbar entstanden durch Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Aufruhr oder innere Unruhen, die durch Dritte verursacht wurden.
2. Darüber hinaus ersetzt der Versicherer auch Schäden, die durch terroristische Gewalthandlungen, welche sich unmittelbar und direkt gegen die versicherte Veranstaltung richten, entstanden sind.

Form B - Personenbedingter Ausfall

Bei der Veranstaltungs-Ausfall Form B werden ergänzend zur Form A Schäden versichert, die dem Veranstalter durch Ausfall, Abbruch oder die Änderung in der Durchführung deswegen entstehen, weil die im Versicherungsschein genannte Person oder Personen unvorhergesehen infolge Krankheit, schweren Unfall oder Tod ausfällt. Höchstalter 70 Jahre. Maximal 6 Personen.

Form C - Wetter

Mitversichert gilt die Absage der Veranstaltung aufgrund von Witterungseinflüssen, soweit sie Leib und Leben der Zuschauer oder Teilnehmer gefährden. Folgende Witterungseinflüsse können zu einer Gefahr für Leib und Leben der Zuschauer oder Teilnehmer führen:

-Überschwemmung
-Wetterbedingte Luftbewegung
-Hagel
-Blitzschlag
-Wolkenbruch
Mitversichert ist die Absage oder Verschiebung der Veranstaltung, weil vor Veranstaltungsbeginn der planmäßige Aufbau der Veranstaltungsstätte verhindert oder verzögert wurde oder die Veranstaltungsstätte oder Teile davon zerstört wurden, so dass die planmäßige Nutzung der Veranstaltungsstätte unmöglich geworden ist durch:

-Wetterbedingte örtliche Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort.
-Gefrorener Niederschlag in Form von Hagelkörnern mit einem Durchmesser von mindestens 5 mm
-Blitzschlag
-Überschwemmung aufgrund Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsortes durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Niederschläge, mit mindestens 1/3 einer zusammenhängend überfluteten Fläche des Versicherungsortes (Wasserstand mindestens 2 cm).

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Angemietete Technik:
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Es gelten die ABE 2011 mit den Klauseln TK 1111, 1213, 1820 und 1928
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Zeltliste *
Versicherungsschutz besteht erst nach Einreichen der Zeltliste.
Gesamtwert der Zelte:
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Ihr Versicherungsbeitrag:

Nettobeiträge:

Haftpflicht:
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Ausfallversicherung:
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Technikversicherung:
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Zeltversicherung:
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Grundbeitrag
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Versicherungssteuer*
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Steuern
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Gesamtbeitrag
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inkl. Versicherungsteuer*, inkl. 20€ Ausfertigungsgebühr

Interessent/ Veranstalter

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Maklereinzelauftrag

Ich/ wir beauftrage(n) die Heinemann Versicherungsmakler GmbH mit der Vermittlung einer Veranstaltungsversicherung.
Eine weitergehende Beratung für andere Versicherungsverträge wünsche(n) ich/ wir nicht. Unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse des Kunden sowie der Komplexität des gewünschten Vertrages, hat der Makler mit namhaften deutschen Versicherern Rahmenvereinbarungen geschlossen, die für den Event- und Medienbereich empfehlenswert sind.
In diesen sind die Wünsche und Bedürfnisse der Medien- und Eventbranche marktüberdurchschnittlich berücksichtigt.
Der Kunde/die Kundin, wünscht im Rahmen des Online-Abschlusses ausdrücklich die beantragte Versicherung, mit dem beantragten Tarif. Auf eine Beratung und Dokumentation wird ausdrücklich verzichtet.
Hinweis: Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass sich der Beratungsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadenersatzanspruch wegen Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten geltend zu machen.

Maklereinzelauftrag *

Mit diesem Formular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über unseren Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.