Ein Schaden kündigt sich nicht an. Wenn eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden muss, werden mit einer Veranstaltungsausfallversicherung die finanziellen Folgen kalkulierbar gemacht.
Hier einige Beispiele:
- Stromausfall
- Verkehrschaos, das Ihre Subunternehmer oder den/die Künstler am rechtzeitigen Erscheinen hindert, Sie können erst 2 Stunden später anfangen
- Erteilte Genehmigungen werden zurückgezogen
- der Bühnenverleiher kann wegen eines Brandes in seinem Lager nicht liefern, es gelingt Ihnen nicht mehr, Ersatz zu stellen
- der Topakt Ihres Konzertes oder der Hauptredner eines Kongresses erkranken, Sie müssen das Konzert oder den Kongress absagen
- politische Entscheidungen der Stadt oder des Landes machen Ihre Veranstaltung undurchführbar
- Durch Extremwetter oder Elementarschäden ist die Veranstaltungsstätte unbespielbar.
Was ist versichert?
Grunddeckung – Form A
Bei der Veranstaltungs-Ausfall Form A werden Schäden versichert, die dem Veranstalter durch den Ausfall, Abbruch oder die Änderung der Durchführung entstehen. Wichtig ist, dass das schadenverursachende Ereignis nachweislich außerhalb des Einflussbereiches des Versicherungsnehmers bzw. des Veranstalters liegt. Der personenbedingte Ausfall ist von dieser Form ausgeschlossen.
Politische Risiken wie Streik, innere Unruhen oder Terror können mit eingeschlossen werden.
Ausfall von Personen – Form B
Bei der Veranstaltungs-Ausfall Form B werden ergänzend zur Form A Schäden versichert, die dem Veranstalter durch Ausfall, Abbruch oder die Änderung in der Durchführung deswegen entstehen, weil die im Versicherungsschein genannte Person oder Personen unvorhergesehen infolge Krankheit, schweren Unfall oder Tod ausfällt.
Kathastrophenartiges Wetter (Adverse weather) – Form C
Bei der Veranstaltungs-Ausfall Form C werden ergänzend zur Form A Schäden versichert, die dem Veranstalter durch Ausfall, Abbruch oder die Änderung in der Durchführung deswegen entstehen, weil kathastrophenartige Witterungseinflüsse Gefahr für Leib und Leben der an der Veranstaltung beteiligten Teilnehmer und/oder des Publikums darstellen und die Absage der Veranstaltung angeordnet wird.
Unbespielbarkeit der Veranstaltungsstätte
Mit unserem Baustein „Unbespielbarkeit der Veranstaltungsstätte“ trotzen Sie Wetterrisiken wie Starkregen, Dauerregen, Hagel, starkem Wind, aber auch Überschwemmungen.
Mitversichert ist die Absage oder Verschiebung der Veranstaltung, weil vor Veranstaltungsbeginn der planmäßige Aufbau der Veranstaltungsstätte verhindert oder verzögert wurde oder die Veranstaltungsstätte oder Teile davon zerstört wurden, so dass die planmäßige Nutzung der Veranstaltungsstätte unmöglich geworden ist durch:
- wetterbedingte örtliche Luftbewegung von mindestens Windstärke 8.
- gefrorener Niederschlag in Form von Hagelkörnern mit einem Durchmesser von mindestens 5 mm
- Überschwemmung aufgrund Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsortes durch Ausuferungvon oberirdischen Gewässern oder durch Niederschläge, mit mindestens 1/3 einer zusammenhängend überfluteten Fläche des Versicherungsortes (Wasserstand mindestens 2 cm.
Prämie
Es kommt natürlich darauf an, was Sie versichern müssen und wie hoch die Produktionskosten und eventuell der kalkulierte Gewinn sind. Es geht bei 0,75% der Versicherungssumme los. Die Mindestprämie liegt bei 250,00 Euro netto.
Mit unserem Online-Rechner verschaffen Sie sich in Minuten einen Überblick.
Online Rechner
Für Produktionssummen über 250.0000,- Euro füllen Sie bitte unseren Fragebogen aus und senden Sie diesen an events@h-h.de.
Ihre Produktionssumme ist höher und Sie brauchen ein individuelles Angebot, oder Sie haben einfach nur ein paar Fragen? Teilen Sie uns bitte hier Ihre Wünsche mit oder rufen Sie uns an: 030 223 11 171