Ausfallversicherung

Ein Schaden kündigt sich nicht an. Wenn eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden muss, werden mit einer Veranstaltungsausfallversicherung die finanziellen Folgen kalkulierbar gemacht.

Hier einige Beispiele:

  • Stromausfall
  • Verkehrschaos, das Ihre Subunternehmer oder den/die Künstler am rechtzeitigen Erscheinen hindert, Sie können erst 2 Stunden später anfangen
  • Erteilte Genehmigungen werden zurückgezogen
  • der Bühnenverleiher kann wegen eines Brandes in seinem Lager nicht liefern, es gelingt Ihnen nicht mehr, Ersatz zu stellen
  • der Topakt Ihres Konzertes oder der Hauptredner eines Kongresses erkranken, Sie müssen das Konzert oder den Kongress absagen
  • politische Entscheidungen der Stadt oder des Landes machen Ihre Veranstaltung undurchführbar
  • Durch Extremwetter oder Elementarschäden ist die Veranstaltungsstätte unbespielbar.

Was ist versichert?

Grunddeckung – Form A

Bei der Veranstaltungs-Ausfall Form A werden Schäden versichert, die dem Veranstalter durch den Ausfall, Abbruch oder die Änderung der Durchführung entstehen. Wichtig ist, dass das schadenverursachende Ereignis nachweislich außerhalb des Einflussbereiches des Versicherungsnehmers bzw. des Veranstalters liegt. Der personenbedingte Ausfall ist von dieser Form ausgeschlossen.

Politische Risiken wie Streik, innere Unruhen oder Terror können mit eingeschlossen werden.

Ausfall von Personen – Form B

Bei der Veranstaltungs-Ausfall Form B werden ergänzend zur Form A Schäden versichert, die dem Veranstalter durch Ausfall, Abbruch oder die Änderung in der Durchführung deswegen entstehen, weil die im Versicherungsschein genannte Person oder Personen unvorhergesehen infolge Krankheit, schweren Unfall oder Tod ausfällt.

Kathastrophenartiges Wetter (Adverse weather) – Form C

Bei der Veranstaltungs-Ausfall Form C werden ergänzend zur Form A Schäden versichert, die dem Veranstalter durch Ausfall, Abbruch oder die Änderung in der Durchführung deswegen entstehen, weil  kathastrophenartige Witterungseinflüsse Gefahr  für Leib und Leben der an der Veranstaltung beteiligten Teilnehmer und/oder des Publikums darstellen und die Absage der Veranstaltung angeordnet wird. 

Unbespielbarkeit der Veranstaltungsstätte

Mit unserem Baustein „Unbespielbarkeit der Veranstaltungsstätte“ trotzen Sie Wetterrisiken wie Starkregen, Dauerregen, Hagel, starkem Wind, aber auch Überschwemmungen.

Mitversichert ist die Absage oder Verschiebung der Veranstaltung, weil vor Veranstaltungsbeginn der planmäßige Aufbau der Veranstaltungsstätte verhindert oder verzögert wurde oder die Veranstaltungsstätte oder Teile davon zerstört wurden, so dass die planmäßige Nutzung der Veranstaltungsstätte unmöglich geworden ist durch:

  • wetterbedingte örtliche Luftbewegung von mindestens Windstärke 8.
  • gefrorener Niederschlag in Form von Hagelkörnern mit einem Durchmesser von mindestens 5 mm
  • Überschwemmung aufgrund Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsortes durch Ausuferungvon oberirdischen Gewässern oder durch Niederschläge, mit mindestens 1/3 einer zusammenhängend überfluteten Fläche des Versicherungsortes (Wasserstand mindestens 2 cm.

Prämie

Es kommt natürlich darauf an, was Sie versichern müssen und wie hoch die Produktionskosten und eventuell der kalkulierte Gewinn sind. Es geht bei 0,75% der Versicherungssumme los. Die Mindestprämie liegt bei 250,00 Euro netto.

Mit unserem Online-Rechner verschaffen Sie sich in Minuten einen Überblick.

Online Rechner

Für Produktionssummen über 250.0000,- Euro füllen Sie bitte unseren Fragebogen aus und senden Sie diesen an events@h-h.de.

Ihre Produktionssumme ist höher und Sie brauchen ein individuelles Angebot, oder Sie haben einfach nur ein paar Fragen? Teilen Sie uns bitte hier Ihre Wünsche mit oder rufen Sie uns an: 030 223 11 171

Nehmen Sie Kontakt auf

Name der Veranstaltung *
Veranstaltungsart *
Beginn *
Ende *
Geltungsbereich *

Veranstaltungsort

Veranstaltungsort *
Straße + Hausnr. *
PLZ *
Ort *
Veranstaltungsort

Veranstaltungshaftpflicht

Für unsere Kunden in Österreich: Nutzen Sie die Vorteile unserer speziellen Kooperation mit der Wiener Städtischen. Günstige und zuverlässige Veranstaltungshaftpflichtversicherung.

Veranstaltungshaftpflicht

Vielen Dank für Ihr Interesse. Für Ihre Veranstaltungsart ist eine individuelle Bewertung durch unser Team erforderlich. Bitte füllen Sie das Formular weiterhin für andere Versicherungsangebote aus. Für die Haftpflichtversicherung wird sich unser Expertenteam nach der Bewertung direkt mit Ihnen in Verbindung setzen, um ein maßgeschneidertes Angebot zu erstellen.
Wir freuen uns, Sie umfassend beraten zu dürfen!

+
0.00
zzgl. Versicherungssteuer*
+
0.00
 €
0.00
 €
+
0.00
 €
+
0.00
 €
+
0.00
 €
Gesamtbesucherzahl *
Versicherungssumme

Beitragfrei mitversichert:

  • Schäden durch Besucher
  • Schäden an gemieteten Gebäuden durch Feuer/ Explosion und Leitungswasser (1 Mio)
  • Schäden an gemieteten Gebäuden für sonstige Mietsachschäden (100.000,- Euro
  • Umweltbasisversicherung
+
0.00
 €
+
0.00
zzgl. Versicherungssteuer*
+
0.00
Produktionskosten ohne Gagen: *
0.00
Gagen:
Gewinn:
Wenn Versicherung gewünscht

Form A - Grunddeckung

Bei der Veranstaltungs-Ausfall Form A werden Schäden versichert, die dem Veranstalter durch den Ausfall, Abbruch oder die Änderung der Durchführung entstehen. Wichtig ist, dass das schadenverursachende Ereignis nachweislich außerhalb des Einflussbereiches des Versicherungsnehmers bzw. des Veranstalters liegt.
Der personenbedingte Ausfall ist von dieser Form ausgeschlossen.
Form A - Zusatzbaustein
1. In Erweiterung der Veranstaltungs-Ausfall Form A ersetzt der Versicherer auch Schäden unmittelbar oder mittelbar entstanden durch Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Aufruhr oder innere Unruhen, die durch Dritte verursacht wurden.
2. Darüber hinaus ersetzt der Versicherer auch Schäden, die durch terroristische Gewalthandlungen, welche sich unmittelbar und direkt gegen die versicherte Veranstaltung richten, entstanden sind.

Form B - Personenbedingter Ausfall

Bei der Veranstaltungs-Ausfall Form B werden ergänzend zur Form A Schäden versichert, die dem Veranstalter durch Ausfall, Abbruch oder die Änderung in der Durchführung deswegen entstehen, weil die im Versicherungsschein genannte Person oder Personen unvorhergesehen infolge Krankheit, schweren Unfall oder Tod ausfällt. Höchstalter 70 Jahre. Maximal 6 Personen.

Form C - Wetter

>>> Anträge für Adverse Weather und Unbespielbarkeit der Veranstaltungsstätte müssen spätestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum eingereicht werden. <<<

Mitversichert gilt die Absage der Veranstaltung aufgrund von Witterungseinflüssen, soweit sie Leib und Leben der Zuschauer oder Teilnehmer gefährden. Folgende Witterungseinflüsse können zu einer Gefahr für Leib und Leben der Zuschauer oder Teilnehmer führen:

-Überschwemmung
-Wetterbedingte Luftbewegung
-Hagel
-Blitzschlag
-Wolkenbruch
Mitversichert ist die Absage oder Verschiebung der Veranstaltung, weil vor Veranstaltungsbeginn der planmäßige Aufbau der Veranstaltungsstätte verhindert oder verzögert wurde oder die Veranstaltungsstätte oder Teile davon zerstört wurden, so dass die planmäßige Nutzung der Veranstaltungsstätte unmöglich geworden ist durch:

-Wetterbedingte örtliche Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort.
-Gefrorener Niederschlag in Form von Hagelkörnern mit einem Durchmesser von mindestens 5 mm
-Blitzschlag
-Überschwemmung aufgrund Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsortes durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Niederschläge, mit mindestens 1/3 einer zusammenhängend überfluteten Fläche des Versicherungsortes (Wasserstand mindestens 2 cm).

0.00
 EURO
0.00
+
0.00
+
0.00
 €
zzgl. Versicherungssteuer*
Angemietete Technik:
Eigene Technik:
0.00
Gesamtsumme der versicherten Technik:
0.00
 €
Es gelten die ABE 2011 mit den Klauseln TK 1111, 1213, 1820 und 1928
0.00
 €

+
0.00
  €

Bitte laden Sie hier Ihre Liste mit den zu versichernden Geräten hoch. Die Angabe dieser Informationen ist erforderlich, um Ihren Versicherungsantrag zu bearbeiten. Sie können diese Liste auch später nachreichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass ohne eine vollständige Liste Ihr Versicherungsantrag nicht bearbeitet werden kann.

Technikliste hinzufügen
Maximale Dateigröße: 819 kB
+
0.00
 €
zzgl. Versicherungssteuer*
+
0.00
 €
0.00
*Der Versicherungszeitraum entspricht exakt dem Veranstaltungszeitraum: Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf den offiziellen Veranstaltungszeitraum. Zeiten für Aufbau, Abbau oder andere Vor- und Nacharbeiten sind nicht mitversichert.

Gültigkeitszeitraum der Zeltversicherung

Beginn *
Ende *
Zeltliste *
Versicherungsschutz besteht erst nach Einreichen der Zeltliste.
Gesamtwert der Zelte:
0.00
 €

Ihr Versicherungsbeitrag:

Nettobeiträge:

Haftpflicht:
0.00
Ausfallversicherung:
0.00
Technikversicherung:
0.00
Zeltversicherung:
0.00

Grundbeitrag
0.00
0.00
0.00
%
Versicherungssteuer*
0.00
%
Steuern
0.00
Gesamtbeitrag
0.00
inkl. Versicherungsteuer*, inkl. 25€ Ausfertigungsgebühr

Interessent/ Veranstalter

Name

Anrede *
Vorname *
Nachname *
Straße *
Hausnr. *
PLZ *
Ort *
Land *
Tel. /Mobil *
Fax
E-Mail *
Geburtsdatum

Maklereinzelauftrag

Ich/ wir beauftrage(n) die Heinemann Versicherungsmakler GmbH mit der Vermittlung einer Veranstaltungsversicherung.
Eine weitergehende Beratung für andere Versicherungsverträge wünsche(n) ich/ wir nicht. Unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse des Kunden sowie der Komplexität des gewünschten Vertrages, hat der Makler mit namhaften deutschen Versicherern Rahmenvereinbarungen geschlossen, die für den Event- und Medienbereich empfehlenswert sind.
In diesen sind die Wünsche und Bedürfnisse der Medien- und Eventbranche marktüberdurchschnittlich berücksichtigt.
Der Kunde/die Kundin, wünscht im Rahmen des Online-Abschlusses ausdrücklich die beantragte Versicherung, mit dem beantragten Tarif. Auf eine Beratung und Dokumentation wird ausdrücklich verzichtet.
Hinweis: Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass sich der Beratungsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadenersatzanspruch wegen Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten geltend zu machen.

Maklereinzelauftrag *

Mit diesem Formular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über unseren Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.