Ausfallversicherung

Ausfallversicherung

Ein Schaden kündigt sich nicht an. Wenn eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden muss, werden mit einer Veranstaltungsausfallversicherung die finanziellen Folgen kalkulierbar gemacht.

Hier einige Beispiele:

  • Stromausfall
  • Verkehrschaos, das Ihre Subunternehmer oder den/die Künstler am rechtzeitigen Erscheinen hindert, Sie können erst 2 Stunden später anfangen
  • Erteilte Genehmigungen werden zurückgezogen
  • der Bühnenverleiher kann wegen eines Brandes in seinem Lager nicht liefern, es gelingt Ihnen nicht mehr, Ersatz zu stellen
  • der Topakt Ihres Konzertes oder der Hauptredner eines Kongresses erkranken, Sie müssen das Konzert oder den Kongress absagen
  • politische Entscheidungen der Stadt oder des Landes machen Ihre Veranstaltung undurchführbar

Was ist versichert?

Grunddeckung – Form A

Bei der Veranstaltungs-Ausfall Form A werden Schäden versichert, die dem Veranstalter durch den Ausfall, Abbruch oder die Änderung der Durchführung entstehen. Wichtig ist, dass das schadenverursachende Ereignis nachweislich außerhalb des Einflussbereiches des Versicherungsnehmers bzw. des Veranstalters liegt. Der personenbedingte Ausfall ist von dieser Form ausgeschlossen.

Politische Risiken wie Streik, innere Unruhen oder Terror können mit eingeschlossen werden.

Ausfall von Personen – Form B

Bei der Veranstaltungs-Ausfall Form B werden ergänzend zur Form A Schäden versichert, die dem Veranstalter durch Ausfall, Abbruch oder die Änderung in der Durchführung deswegen entstehen, weil die im Versicherungsschein genannte Person oder Personen unvorhergesehen infolge Krankheit, schweren Unfall oder Tod ausfällt.

Kathastrophenartiges Wetter (Adverse weather) – Form C

Bei der Veranstaltungs-Ausfall Form C werden ergänzend zur Form A Schäden versichert, die dem Veranstalter durch Ausfall, Abbruch oder die Änderung in der Durchführung deswegen entstehen, weil  kathastrophenartige Witterungseinflüsse Gefahr  für Leib und Leben der an der Veranstaltung beteiligten Teilnehmer und/oder des Publikums darstellen und die Absage der Veranstaltung angeordnet wird. 

Prämie

Es kommt natürlich darauf an, was Sie versichern müssen und wie hoch die Produktionskosten und eventuell der kalkulierte Gewinn sind. Es geht bei 0,75% der Versicherungssumme los. Die Mindestprämie liegt bei 250,00 Euro netto.

Wetterrisiken

Zunehmende Wetterkatastrophen und schwer einschätzbare Regenfälle erhöhen das Risisko jeder Open-Air Veranstaltung. Mit unserer Wetterdeckung stehen Sie nicht im Regen.

Mit unserem Baustein „Unbespielbarkeit der Veranstaltungsstätte“ trotzen Sie Wetterrisiken wie Starkregen, Dauerregen, Hagel, starkem Wind, aber auch Überschwemmungen. Versichert ist der Ausfall, der Abbruch, die Unterbrechung oder die Verschiebung der Veranstaltung.

Angebot/ Antrag/ Abschluss

Für Veranstaltungen bis zu einer Produktionssumme bis zu 50.000- Euro kann hier mit Hilfe eines beigefügten Excel- Formulars ein Angebot für die Formen A. B und C erstellt werden und beantragt werden.

Hier können Sie das Excel-Formular zur Berechnung eines Angebots oder zur Beantragung der Versicherung herunterladen:

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Maximum file size: 1 MB
Es sind nur .excel Dateien zugelassen

Ihre Produktionssumme ist höher und Sie brauchen ein individuelles Angebot? Teilen Sie uns bitte hier Ihre Wünsche mit oder rufen Sie uns an: 030 223 11 171

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