Ausfallversicherung

Ausfallversicherung

Ein Schaden kündigt sich nicht an. Wenn eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden muss, werden mit einer Veranstaltungsausfallversicherung die finanziellen Folgen kalkulierbar gemacht.

Hier einige Beispiele:

  • Stromausfall
  • Verkehrschaos, das Ihre Subunternehmer oder den/die Künstler am rechtzeitigen Erscheinen hindert, Sie können erst 2 Stunden später anfangen
  • Erteilte Genehmigungen werden zurückgezogen
  • der Bühnenverleiher kann wegen eines Brandes in seinem Lager nicht liefern, es gelingt Ihnen nicht mehr, Ersatz zu stellen
  • der Topakt Ihres Konzertes oder der Hauptredner eines Kongresses erkranken, Sie müssen das Konzert oder den Kongress absagen
  • politische Entscheidungen der Stadt oder des Landes machen Ihre Veranstaltung undurchführbar
  • Durch Extremwetter oder Elementarschäden ist die Veranstaltungsstätte unbespielbar.

Was ist versichert?

Grunddeckung – Form A

Bei der Veranstaltungs-Ausfall Form A werden Schäden versichert, die dem Veranstalter durch den Ausfall, Abbruch oder die Änderung der Durchführung entstehen. Wichtig ist, dass das schadenverursachende Ereignis nachweislich außerhalb des Einflussbereiches des Versicherungsnehmers bzw. des Veranstalters liegt. Der personenbedingte Ausfall ist von dieser Form ausgeschlossen.

Politische Risiken wie Streik, innere Unruhen oder Terror können mit eingeschlossen werden.

Ausfall von Personen – Form B

Bei der Veranstaltungs-Ausfall Form B werden ergänzend zur Form A Schäden versichert, die dem Veranstalter durch Ausfall, Abbruch oder die Änderung in der Durchführung deswegen entstehen, weil die im Versicherungsschein genannte Person oder Personen unvorhergesehen infolge Krankheit, schweren Unfall oder Tod ausfällt.

Kathastrophenartiges Wetter (Adverse weather) – Form C

Bei der Veranstaltungs-Ausfall Form C werden ergänzend zur Form A Schäden versichert, die dem Veranstalter durch Ausfall, Abbruch oder die Änderung in der Durchführung deswegen entstehen, weil  kathastrophenartige Witterungseinflüsse Gefahr  für Leib und Leben der an der Veranstaltung beteiligten Teilnehmer und/oder des Publikums darstellen und die Absage der Veranstaltung angeordnet wird. 

Unbespielbarkeit der Veranstaltungsstätte

Mit unserem Baustein „Unbespielbarkeit der Veranstaltungsstätte“ trotzen Sie Wetterrisiken wie Starkregen, Dauerregen, Hagel, starkem Wind, aber auch Überschwemmungen.

Mitversichert ist die Absage oder Verschiebung der Veranstaltung, weil vor Veranstaltungsbeginn der planmäßige Aufbau der Veranstaltungsstätte verhindert oder verzögert wurde oder die Veranstaltungsstätte oder Teile davon zerstört wurden, so dass die planmäßige Nutzung der Veranstaltungsstätte unmöglich geworden ist durch:

  • wetterbedingte örtliche Luftbewegung von mindestens Windstärke 8.
  • gefrorener Niederschlag in Form von Hagelkörnern mit einem Durchmesser von mindestens 5 mm
  • Überschwemmung aufgrund Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsortes durch Ausuferungvon oberirdischen Gewässern oder durch Niederschläge, mit mindestens 1/3 einer zusammenhängend überfluteten Fläche des Versicherungsortes (Wasserstand mindestens 2 cm.

Prämie

Es kommt natürlich darauf an, was Sie versichern müssen und wie hoch die Produktionskosten und eventuell der kalkulierte Gewinn sind. Es geht bei 0,75% der Versicherungssumme los. Die Mindestprämie liegt bei 250,00 Euro netto.

Mit unserem Online-Rechner verschaffen Sie sich in Minuten einen Überblick.

Online Rechner

Für Veranstaltungen bis zu einer Produktionssumme bis zu 250.000- Euro kann hier online ein Angebot eingeholt werden oder ein Antrag auf Versicherungsschutz gestellt werden.

Einfach und schnell.

Für Produktionssummen über 250.0000,- Euro füllen Sie bitte unseren Fragebogen aus und senden Sie diesen an events@h-h.de.

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Angaben
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Beitrag
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Angaben zum Risiko
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Abschluss

Persönliche Daten

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Ort *
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Geburtsdatum
Veranstaltungsbeginn
Veranstaltungsende
Art der Veranstaltung *

Deckungssumme

Produktionskosten ohne Gagen: *
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Gagen:
Gewinn:
Wenn Versicherung gewünscht

Versicherungsumfang:

Form A, Grunddeckung *
Bei der Veranstaltungs-Ausfall Form A werden Schäden versichert, die dem Veranstalter durch den Ausfall, Abbruch oder die Änderung der Durchführung entstehen. Wichtig ist, dass das schadenverursachende Ereignis nachweislich außerhalb des Einflussbereiches des Versicherungsnehmers bzw. des Veranstalters liegt.
Der personenbedingte Ausfall ist von dieser Form ausgeschlossen.
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Form B - Personenbedingter Ausfall
Bei der Veranstaltungs-Ausfall Form B werden ergänzend zur Form A Schäden versichert, die dem Veranstalter durch Ausfall, Abbruch oder die Änderung in der Durchführung deswegen entstehen, weil die im Versicherungsschein genannte Person oder Personen unvorhergesehen infolge Krankheit, schweren Unfall oder Tod ausfällt. Höchstalter 70 Jahre. Maximal 6 Personen.
Form C
Mitversichert gilt die Absage der Veranstaltung aufgrund von Witterungseinflüssen, soweit sie Leib und Leben der Zuschauer oder Teilnehmer gefährden. Folgende Witterungseinflüsse können zu einer Gefahr für Leib und Leben der Zuschauer oder Teilnehmer führen:

-Überschwemmung
-Wetterbedingte Luftbewegung
-Hagel
-Blitzschlag
-Wolkenbruch
Zusatzbaustein
1. In Erweiterung der Veranstaltungs-Ausfall Form A ersetzt der Versicherer auch Schäden unmittelbar oder mittelbar entstanden durch Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Aufruhr oder innere Unruhen, die durch Dritte verursacht wurden.
2. Darüber hinaus ersetzt der Versicherer auch Schäden, die durch terroristische Gewalthandlungen, welche sich unmittelbar und direkt gegen die versicherte Veranstaltung richten, entstanden sind.
Zusatzbaustein
Mitversichert ist die Absage oder Verschiebung der Veranstaltung, weil vor Veranstaltungsbeginn der planmäßige Aufbau der Veranstaltungsstätte verhindert oder verzögert wurde oder die Veranstaltungsstätte oder Teile davon zerstört wurden, so dass die planmäßige Nutzung der Veranstaltungsstätte unmöglich geworden ist durch:

-Wetterbedingte örtliche Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort.
-Gefrorener Niederschlag in Form von Hagelkörnern mit einem Durchmesser von mindestens 5 mm
-Blitzschlag
-Überschwemmung aufgrund Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsortes durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Niederschläge, mit mindestens 1/3 einer zusammenhängend überfluteten Fläche des Versicherungsortes (Wasserstand mindestens 2 cm)

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zzgl. 19% Versicherungssteuer
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inkl. 19% Versicherungssteuer
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Die Mindestprämie beträgt 250,- Euro netto!
Beitrag mit Steuern
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inkl. 19% Versicherungssteuer

Gefahrenerhöhende Umstände

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Ich/ wir beauftrage(n) die Heinemann Versicherungsmakler GmbH mit der Vermittlung einer Veranstaltungausfallversicherung. Eine weitergehende Beratung für andere Versicherungsverträge wünsche(n) ich/wir nicht. Unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse des Kunden sowie der Komplexität des gewünschten Vertrages, hat der Makler mit namhaften deutschen Versicherern Rahmenvereinbarungen geschlossen, die für den Event- und Medienbereich empfehlenswert sind. In diesen sind die Wünsche und Bedürfnisse der Medien- und Eventbranche marktüberdurchschnittlich berücksichtigt. Der Kunde/die Kundin wünscht im Rahmen des Online-Abschlusses ausdrücklich die beantragte Versicherung, mit dem beantragten Tarif. Auf eine Beratung und Dokumentation wird ausdrücklich verzichtet. Hinweis: Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass sich der Beratungsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadenersatzanspruch wegen Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten geltend zu machen.

Mit diesem Formular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über unseren Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

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