Technikversicherung für eine Veranstaltung
Sie setzen Veranstaltungstechnik für eine Veranstaltung ein und wollen das Schadensrisiko gegen einen geringen Beitrag kalkulierbar machen? Da die Gefahren vielfältig und nicht absehbar sind, bieten wir für die Technik eine Allgefahrenversicherung an.
Die Leistungen der Veranstaltungstechnikversicherung
Versicherte Veranstaltungstechnik:
- Beschallungstechnik / Tontechnik (Verstärker, Effektgeräte, Lautsprecher, Mischpulte, Kabel und
- Verteilungen, Mikrofone, Aufnahme- und Wiedergabegeräte etc.)
- Beleuchtungstechnik / Lichttechnik (Scheinwerfer – ohne Verschleißteile, wie Lampen), Steuerpulte, Effektlicht, Kabel und Verteilungen, Nebel- und Trockeneismaschinen, Lichterketten – ohne Lampen,. etc.)
- Videotechnik/ AV-Technik (Kameratechnik, Regietechnik, Projektoren, Medienserver, Screens, Monitore, etc.)
Zusatzrisiken:
- Aufstelltechnik für Ton und Licht (Stative, Traversen Abspannungen, etc.)Video-, Projektions- und
- Lasertechnik, (Aufnahme-, Wiedergabe- und Bearbeitungstechnik, Lasertechnik, etc.)
- Bühnentechnik, (Podien und Podeste, Bühnendächer, Zelte Planen, etc.)
- Datentechnik, Kommunikations- und Bürotechnik
Gegen welche Schäden und Gefahren bin ich geschützt?
Versichert sind Schäden, die durch Dritte, höhere Gewalt oder durch Sie selbst verursacht werden! Die Schuldfrage spielt hier aber keine Rolle!
Der Versicherer leistet Entschädigung für Sachschäden an versicherten Sachen durch vom Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung, Unterschlagung und Betrug.
Sachschäden sind Beschädigungen oder Zerstörungen, insbesondere durch
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit;
- Überspannung, Induktion, Kurzschluß;
- Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion (einschließlich der Schäden durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen);
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung;
- Vorsatz Dritter, Unterschlagung, Betrug, Sabotage, Vandalismus;
- höhere Gewalt;
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
Was ist nicht versichert?
- Vorsatz des Versicherungsnehmers sowie der Firmen,. deren Interesse vereinbarungsgemäß mitversichert gilt (z.B. Leihnehmer) oder dessen / deren Repräsentanten; versichert ist jedoch Unterschlagung durch die Firmen, deren Interesse vereinbarungsgemäß mitversichert gilt (z.B. Leihnehmer);
- Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben und Kernenergie.
- normale oder vorzeitige Abnutzung oder Alterung; für Folgeschäden an weiteren Anlageteilen wird jedoch Entschädigung geleistet.
- Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen außerdem keine Entschädigung für Schäden, für die ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Frachtführer, Spediteur, Werkunternehmer oder aus Reparatur- oder Wartungsvertrag einzutreten hat oder ohne auf den Einzelfall bezogene Vereinbarungen einzutreten hätte.
Entschädigungsleistung, Selbstbehalte
Der Versicherer leistet Entschädigung
- durch Zahlung der Kosten, die zur Schadenbehebung – insbesondere der Wiederbeschaffung/ Wiederherstellung der vom Schaden betroffenen versicherten Sachen – am Schadentag notwendig sind
- im Fall des Totalschadens jedoch maximal in Höhe der Versicherungssumme (Versicherungssumme je Gerät gemäß Anschaffungsrechnung bzw. Auflistung der versicherten Geräte)
- Mitversicherung von Sachverständigenkosten auf 1. Risiko (Erstrisikosumme).
- Von der ermittelten Entschädigungsleistung trägt der Versicherungsnehmer den vereinbarten Selbstbehalt jeSchadenereignis.
- Bei Schäden durch Eigentumsdelikte gilt ein Selbstbehalt von 25 %, mind. jedoch der vereinbarte Selbstbehalt, außer Einbruchdiebstahl in Betriebsräume des Versicherungsnehmers/Versicherten, die die erforderlichen Sicherungseinrichtungen aufweisen, vereinbart.