Kurzfristige Versicherung der Veranstaltungstechnik

Technikversicherung für eine Veranstaltung

Sie setzen Veranstaltungstechnik für eine Veranstaltung ein und wollen das Schadensrisiko gegen einen geringen Beitrag kalkulierbar machen? Da die Gefahren vielfältig und nicht absehbar sind, bieten wir für die Technik eine Allgefahrenversicherung an.

Die Leistungen der Veranstaltungstechnikversicherung

Versicherte Veranstaltungstechnik:

  • Beschallungstechnik / Tontechnik (Verstärker, Effektgeräte, Lautsprecher, Mischpulte, Kabel und
  • Verteilungen, Mikrofone, Aufnahme- und Wiedergabegeräte etc.)
  • Beleuchtungstechnik / Lichttechnik (Scheinwerfer – ohne Verschleißteile, wie Lampen), Steuerpulte, Effektlicht, Kabel und Verteilungen, Nebel- und Trockeneismaschinen, Lichterketten – ohne Lampen,. etc.)
  • Videotechnik/ AV-Technik (Kameratechnik, Regietechnik, Projektoren, Medienserver, Screens, Monitore, etc.)

Zusatzrisiken:

  • Aufstelltechnik für Ton und Licht (Stative, Traversen Abspannungen, etc.)Video-, Projektions- und
  • Lasertechnik, (Aufnahme-, Wiedergabe- und Bearbeitungstechnik, Lasertechnik, etc.)
  • Bühnentechnik, (Podien und Podeste, Bühnendächer, Zelte Planen, etc.)
  • Datentechnik, Kommunikations- und Bürotechnik

Gegen welche Schäden und Gefahren bin ich geschützt?

Versichert sind Schäden, die durch Dritte, höhere Gewalt oder durch Sie selbst verursacht werden! Die Schuldfrage spielt hier aber keine Rolle!

Der Versicherer leistet Entschädigung für Sachschäden an versicherten Sachen durch vom Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung, Unterschlagung und Betrug.

Sachschäden sind Beschädigungen oder Zerstörungen, insbesondere durch

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit;
  • Überspannung, Induktion, Kurzschluß;
  • Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion (einschließlich der Schäden durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen);
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung;
  • Vorsatz Dritter, Unterschlagung, Betrug, Sabotage, Vandalismus;
  • höhere Gewalt;
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler

Was ist nicht versichert?

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers sowie der Firmen,. deren Interesse vereinbarungsgemäß mitversichert gilt (z.B. Leihnehmer) oder dessen / deren Repräsentanten; versichert ist jedoch Unterschlagung durch die Firmen, deren Interesse vereinbarungsgemäß mitversichert gilt (z.B. Leihnehmer);
  • Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben und Kernenergie.
  • normale oder vorzeitige Abnutzung oder Alterung; für Folgeschäden an weiteren Anlageteilen wird jedoch Entschädigung geleistet.
  • Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen außerdem keine Entschädigung für Schäden, für die ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Frachtführer, Spediteur, Werkunternehmer oder aus Reparatur- oder Wartungsvertrag einzutreten hat oder ohne auf den Einzelfall bezogene Vereinbarungen einzutreten hätte.

Entschädigungsleistung, Selbstbehalte

Der Versicherer leistet Entschädigung

  • durch Zahlung der Kosten, die zur Schadenbehebung – insbesondere der Wiederbeschaffung/ Wiederherstellung der vom Schaden betroffenen versicherten Sachen – am Schadentag notwendig sind
  • im Fall des Totalschadens jedoch maximal in Höhe der Versicherungssumme (Versicherungssumme je Gerät gemäß Anschaffungsrechnung bzw. Auflistung der versicherten Geräte)
  • Mitversicherung von Sachverständigenkosten auf 1. Risiko (Erstrisikosumme).
  • Von der ermittelten Entschädigungsleistung trägt der Versicherungsnehmer den vereinbarten Selbstbehalt jeSchadenereignis.
  • Bei Schäden durch Eigentumsdelikte gilt ein Selbstbehalt von 25 %, mind. jedoch der vereinbarte Selbstbehalt, außer Einbruchdiebstahl in Betriebsräume des Versicherungsnehmers/Versicherten, die die erforderlichen Sicherungseinrichtungen aufweisen, vereinbart.

Nehmen Sie Kontakt auf

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Veranstaltungshaftpflicht

Für unsere Kunden in Österreich: Nutzen Sie die Vorteile unserer speziellen Kooperation mit der Wiener Städtischen. Günstige und zuverlässige Veranstaltungshaftpflichtversicherung.

Veranstaltungshaftpflicht

Vielen Dank für Ihr Interesse. Für Ihre Veranstaltungsart ist eine individuelle Bewertung durch unser Team erforderlich. Bitte füllen Sie das Formular weiterhin für andere Versicherungsangebote aus. Für die Haftpflichtversicherung wird sich unser Expertenteam nach der Bewertung direkt mit Ihnen in Verbindung setzen, um ein maßgeschneidertes Angebot zu erstellen.
Wir freuen uns, Sie umfassend beraten zu dürfen!

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Versicherungssumme

Beitragfrei mitversichert:

  • Schäden durch Besucher
  • Schäden an gemieteten Gebäuden durch Feuer/ Explosion und Leitungswasser (1 Mio)
  • Schäden an gemieteten Gebäuden für sonstige Mietsachschäden (100.000,- Euro
  • Umweltbasisversicherung
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Wenn Versicherung gewünscht

Form A - Grunddeckung

Bei der Veranstaltungs-Ausfall Form A werden Schäden versichert, die dem Veranstalter durch den Ausfall, Abbruch oder die Änderung der Durchführung entstehen. Wichtig ist, dass das schadenverursachende Ereignis nachweislich außerhalb des Einflussbereiches des Versicherungsnehmers bzw. des Veranstalters liegt.
Der personenbedingte Ausfall ist von dieser Form ausgeschlossen.
Form A - Zusatzbaustein
1. In Erweiterung der Veranstaltungs-Ausfall Form A ersetzt der Versicherer auch Schäden unmittelbar oder mittelbar entstanden durch Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Aufruhr oder innere Unruhen, die durch Dritte verursacht wurden.
2. Darüber hinaus ersetzt der Versicherer auch Schäden, die durch terroristische Gewalthandlungen, welche sich unmittelbar und direkt gegen die versicherte Veranstaltung richten, entstanden sind.

Form B - Personenbedingter Ausfall

Bei der Veranstaltungs-Ausfall Form B werden ergänzend zur Form A Schäden versichert, die dem Veranstalter durch Ausfall, Abbruch oder die Änderung in der Durchführung deswegen entstehen, weil die im Versicherungsschein genannte Person oder Personen unvorhergesehen infolge Krankheit, schweren Unfall oder Tod ausfällt. Höchstalter 70 Jahre. Maximal 6 Personen.

Form C - Wetter

Mitversichert gilt die Absage der Veranstaltung aufgrund von Witterungseinflüssen, soweit sie Leib und Leben der Zuschauer oder Teilnehmer gefährden. Folgende Witterungseinflüsse können zu einer Gefahr für Leib und Leben der Zuschauer oder Teilnehmer führen:

-Überschwemmung
-Wetterbedingte Luftbewegung
-Hagel
-Blitzschlag
-Wolkenbruch
Mitversichert ist die Absage oder Verschiebung der Veranstaltung, weil vor Veranstaltungsbeginn der planmäßige Aufbau der Veranstaltungsstätte verhindert oder verzögert wurde oder die Veranstaltungsstätte oder Teile davon zerstört wurden, so dass die planmäßige Nutzung der Veranstaltungsstätte unmöglich geworden ist durch:

-Wetterbedingte örtliche Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort.
-Gefrorener Niederschlag in Form von Hagelkörnern mit einem Durchmesser von mindestens 5 mm
-Blitzschlag
-Überschwemmung aufgrund Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsortes durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Niederschläge, mit mindestens 1/3 einer zusammenhängend überfluteten Fläche des Versicherungsortes (Wasserstand mindestens 2 cm).

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Zeltliste *
Versicherungsschutz besteht erst nach Einreichen der Zeltliste.
Gesamtwert der Zelte:
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Ihr Versicherungsbeitrag:

Nettobeiträge:

Haftpflicht:
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Ausfallversicherung:
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Technikversicherung:
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Zeltversicherung:
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inkl. Versicherungsteuer*, inkl. 20€ Ausfertigungsgebühr

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Maklereinzelauftrag

Ich/ wir beauftrage(n) die Heinemann Versicherungsmakler GmbH mit der Vermittlung einer Veranstaltungsversicherung.
Eine weitergehende Beratung für andere Versicherungsverträge wünsche(n) ich/ wir nicht. Unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse des Kunden sowie der Komplexität des gewünschten Vertrages, hat der Makler mit namhaften deutschen Versicherern Rahmenvereinbarungen geschlossen, die für den Event- und Medienbereich empfehlenswert sind.
In diesen sind die Wünsche und Bedürfnisse der Medien- und Eventbranche marktüberdurchschnittlich berücksichtigt.
Der Kunde/die Kundin, wünscht im Rahmen des Online-Abschlusses ausdrücklich die beantragte Versicherung, mit dem beantragten Tarif. Auf eine Beratung und Dokumentation wird ausdrücklich verzichtet.
Hinweis: Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass sich der Beratungsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadenersatzanspruch wegen Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten geltend zu machen.

Maklereinzelauftrag *

Mit diesem Formular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über unseren Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.