Sie planen mehrere Veranstaltungen im Jahr? Konzert, Party, Präsentation, Kongress, Straßenfest, Sport?
Als Veranstalter haften Sie persönlich für eventuelle Schäden. Unbegrenzt, in voller Höhe. Oder man macht Sie für etwas haftbar, was Sie gar nicht verursacht haben.
Gegen meist geringen Beitrag können Sie einen großen Teil der Risiken kalkulierbar machen. Da hilft die Veranstaltungshaftpflichtversicherung
Teilen Sie uns mit, was Sie in diesem Jahr vorhaben und wir machen Ihnen ein passendes und günstiges Angebot.
Ein Schaden kündigt sich nicht an!
Was ist versichert?
Gesetzliche Haftpflicht als Veranstalter inkl. Haftpflicht der mit der Durchführung (Leitung, Überwachung etc.) beauftragten Personen.
Welche Aufgabe hat die Haftpflichtversicherung?
Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht;
- wenn ja, die Wiedergutmachung des Schadens in Geld;
- wenn nein, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche.
Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten.
Weist die Versicherung unberechtigte Ansprüche zurück, heißt es oft, die Versicherung will nicht bezahlen.
Richtig ist, dass Sie nicht bezahlen müssen, weil dazu keine rechtliche Verpflichtung besteht.
Was ist nicht versichert?
- Schäden, die man selbst erleidet
- Vorsatz
- Ansprüche wegen Abhandenkommens von Sachen
- Schäden an gepachteten, gemieteten oder geliehenen Sachen. Diese können meist separat versichert werden.
- Haftpflicht fremder Unternehmen
- Strafen und Bußgelder
- Gebrauch eines Kraftfahrzeuges
- Schäden und Mängel an Sachen und Arbeiten, die der Versicherungsnehmer hergestellt oder geliefert hat
Angebot anfordern
Bitte beantworten Sie uns kurz einige Fragen. Wir machen Ihnen umgehend ein Angebot.
Sie können uns auch gern eine Email schreiben (events@h-h.de) oder uns anrufen (030 223 11 171)
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