Garderobenversicherung

Viele Veranstalter geben Ihren Gästen die Möglichkeit ihre Garederobe zu verwahren. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen haften Sie gegenüber dem Gast. Eine Garderobenversicherung hilft vor finanziellen Verlust.

Welche Garderobenstücke können versichert werden?

Als Garderobenstücke gelten nicht nur die von den Besuchern der Veranstaltung zur Aufbewahrung abgegebenen Bekleidungsstücke wie Jacken und Mäntel, etc., sondern auch Accessoirs wie Halstücher, Handschuhe und Brillen, Schirme, Stöcke sowie Handtaschen und ähnliche Behältnisse.

Entschädigungsgrenze

für alle auf einen Garderobenschein abgegebenen Garderobenstücke auf EUR 2.500,00 davon insgesamt EUR 100,00 für den Inhalt von Handtaschen und ähnlichen Behältnissen.
Maximale Entschädigungssumme pro Schadensereignis: 1 Mio. Euro

Versicherungswert

bei Verlust der Zeitwert, bei Beschädigung die Reparaturkosten bis zum Zeitwert.

Beitrag

Der Beitrag leigt bei 10 Cent pro Marke zzgl. Vericherungssteuer. Sollten keine eignenen Garderobenmarken vorhanden sein, kommen 5 Cent Druckkosten je Marke hinzu. Die Mindestprämie liegt bei 250,00 Euro zzgl. Versicherunssteuer.

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, daß der Garderobenbereich für Gäste nicht zugänglich ist und ständig durch Mitarbeiter des Versicherungsnehmers beaufsichtigt wird, sowie der Aushang für die Kunden gut sichtbar an der Garderobe angebracht wird.

Anfrage, Angebot und Onlineantrag

Hier können Sie Ihre Garderobenversicherung online beantragen. Nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie Fragen haben: events@h-h.de – Tel: 030 223 11 171

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