Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Eventmanager

Die meistenEventmanager haben eine Berufs- oder Bürohaftpflichtversicherung. Sie deckt Personen- und Sachschäden ab und oft Vermögensschäden in Folge von Personen- und Sachschäden.

Reine Vermögensschäden sind hier meist nicht versichert.

Oft wird derjenige, der die Veranstaltung plant und organisiert haftbar gemacht, obwohl das schuldhafte Verhalten bei einer anderen Person oder Unternehmen liegt.

Jedoch:

Der Versicherungsschutz der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung umfasst die Erfüllung begründeter und die Abwehr unbegründeter Haftpflichtansprüche, notfalls auch vor Gericht.

Was sind reine oder echte Vermögensschäden?

Ein Vermögensschaden ist ein Schaden, bei dem Sie einer oder mehrerer Personen durch Ihre fehlerhafte Dienstleistung einen finanziellen Schaden zufügen – etwa Ihrem Kunden oder Ihrem Auftraggeber. In der Fachsprache der Versicherer wird teilweise auch geldwerter Nachteil verwendet.

Häufige Schadensquellen sind Beratungsfehler, Verwechslungen, falsche Einschätzungen, falsche Auswahl von Personal oder Subunternehmern u.v.m.

Der Versicherer ersetzt den Mehraufwand, der durch das fehlerhafte Verhalten entsteht, selbst die Kosten bei Ausfall der Veranstaltung

Aber auch Schadensersatz aus der Verletzung von

  • Urheberrechten,
  • Persönlichkeitsrechten,
  • Namensrechten,
  • Markenrechten,
  • Wettbewerbsrechten,
  • Lizenzrechten.

Prämie

Der Beitrag für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hängt von den erzielten Jahresumsätzen und der gewünschten Versicherungssumme ab. Der Mindestbeitrag liegt bei 250,- Euro netto jährlich

Bedingungen

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Veranstaltungshaftpflicht

Für unsere Kunden in Österreich: Nutzen Sie die Vorteile unserer speziellen Kooperation mit der Wiener Städtischen. Günstige und zuverlässige Veranstaltungshaftpflichtversicherung.

Veranstaltungshaftpflicht

Vielen Dank für Ihr Interesse. Für Ihre Veranstaltungsart ist eine individuelle Bewertung durch unser Team erforderlich. Bitte füllen Sie das Formular weiterhin für andere Versicherungsangebote aus. Für die Haftpflichtversicherung wird sich unser Expertenteam nach der Bewertung direkt mit Ihnen in Verbindung setzen, um ein maßgeschneidertes Angebot zu erstellen.
Wir freuen uns, Sie umfassend beraten zu dürfen!

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Versicherungssumme

Beitragfrei mitversichert:

  • Schäden durch Besucher
  • Schäden an gemieteten Gebäuden durch Feuer/ Explosion und Leitungswasser (1 Mio)
  • Schäden an gemieteten Gebäuden für sonstige Mietsachschäden (100.000,- Euro
  • Umweltbasisversicherung
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Wenn Versicherung gewünscht

Form A - Grunddeckung

Bei der Veranstaltungs-Ausfall Form A werden Schäden versichert, die dem Veranstalter durch den Ausfall, Abbruch oder die Änderung der Durchführung entstehen. Wichtig ist, dass das schadenverursachende Ereignis nachweislich außerhalb des Einflussbereiches des Versicherungsnehmers bzw. des Veranstalters liegt.
Der personenbedingte Ausfall ist von dieser Form ausgeschlossen.
Form A - Zusatzbaustein
1. In Erweiterung der Veranstaltungs-Ausfall Form A ersetzt der Versicherer auch Schäden unmittelbar oder mittelbar entstanden durch Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Aufruhr oder innere Unruhen, die durch Dritte verursacht wurden.
2. Darüber hinaus ersetzt der Versicherer auch Schäden, die durch terroristische Gewalthandlungen, welche sich unmittelbar und direkt gegen die versicherte Veranstaltung richten, entstanden sind.

Form B - Personenbedingter Ausfall

Bei der Veranstaltungs-Ausfall Form B werden ergänzend zur Form A Schäden versichert, die dem Veranstalter durch Ausfall, Abbruch oder die Änderung in der Durchführung deswegen entstehen, weil die im Versicherungsschein genannte Person oder Personen unvorhergesehen infolge Krankheit, schweren Unfall oder Tod ausfällt. Höchstalter 70 Jahre. Maximal 6 Personen.

Form C - Wetter

Mitversichert gilt die Absage der Veranstaltung aufgrund von Witterungseinflüssen, soweit sie Leib und Leben der Zuschauer oder Teilnehmer gefährden. Folgende Witterungseinflüsse können zu einer Gefahr für Leib und Leben der Zuschauer oder Teilnehmer führen:

-Überschwemmung
-Wetterbedingte Luftbewegung
-Hagel
-Blitzschlag
-Wolkenbruch
Mitversichert ist die Absage oder Verschiebung der Veranstaltung, weil vor Veranstaltungsbeginn der planmäßige Aufbau der Veranstaltungsstätte verhindert oder verzögert wurde oder die Veranstaltungsstätte oder Teile davon zerstört wurden, so dass die planmäßige Nutzung der Veranstaltungsstätte unmöglich geworden ist durch:

-Wetterbedingte örtliche Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort.
-Gefrorener Niederschlag in Form von Hagelkörnern mit einem Durchmesser von mindestens 5 mm
-Blitzschlag
-Überschwemmung aufgrund Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsortes durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Niederschläge, mit mindestens 1/3 einer zusammenhängend überfluteten Fläche des Versicherungsortes (Wasserstand mindestens 2 cm).

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Angemietete Technik:
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Es gelten die ABE 2011 mit den Klauseln TK 1111, 1213, 1820 und 1928
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Bitte laden Sie hier Ihre Liste mit den zu versichernden Geräten hoch. Die Angabe dieser Informationen ist erforderlich, um Ihren Versicherungsantrag zu bearbeiten. Sie können diese Liste auch später nachreichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass ohne eine vollständige Liste Ihr Versicherungsantrag nicht bearbeitet werden kann.

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Maximale Dateigröße: 819 kB
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Versicherungsschutz besteht erst nach Einreichen der Zeltliste.
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inkl. Versicherungsteuer*, inkl. 20€ Ausfertigungsgebühr

Interessent/ Veranstalter

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Maklereinzelauftrag

Ich/ wir beauftrage(n) die Heinemann Versicherungsmakler GmbH mit der Vermittlung einer Veranstaltungsversicherung.
Eine weitergehende Beratung für andere Versicherungsverträge wünsche(n) ich/ wir nicht. Unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse des Kunden sowie der Komplexität des gewünschten Vertrages, hat der Makler mit namhaften deutschen Versicherern Rahmenvereinbarungen geschlossen, die für den Event- und Medienbereich empfehlenswert sind.
In diesen sind die Wünsche und Bedürfnisse der Medien- und Eventbranche marktüberdurchschnittlich berücksichtigt.
Der Kunde/die Kundin, wünscht im Rahmen des Online-Abschlusses ausdrücklich die beantragte Versicherung, mit dem beantragten Tarif. Auf eine Beratung und Dokumentation wird ausdrücklich verzichtet.
Hinweis: Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass sich der Beratungsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadenersatzanspruch wegen Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten geltend zu machen.

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