Die meistenEventmanager haben eine Berufs- oder Bürohaftpflichtversicherung. Sie deckt Personen- und Sachschäden ab und oft Vermögensschäden in Folge von Personen- und Sachschäden.
Reine Vermögensschäden sind hier meist nicht versichert.
Oft wird derjenige, der die Veranstaltung plant und organisiert haftbar gemacht, obwohl das schuldhafte Verhalten bei einer anderen Person oder Unternehmen liegt.
Jedoch:
Der Versicherungsschutz der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung umfasst die Erfüllung begründeter und die Abwehr unbegründeter Haftpflichtansprüche, notfalls auch vor Gericht.
Was sind reine oder echte Vermögensschäden?
Ein Vermögensschaden ist ein Schaden, bei dem Sie einer oder mehrerer Personen durch Ihre fehlerhafte Dienstleistung einen finanziellen Schaden zufügen – etwa Ihrem Kunden oder Ihrem Auftraggeber. In der Fachsprache der Versicherer wird teilweise auch geldwerter Nachteil verwendet.
Häufige Schadensquellen sind Beratungsfehler, Verwechslungen, falsche Einschätzungen, falsche Auswahl von Personal oder Subunternehmern u.v.m.
Der Versicherer ersetzt den Mehraufwand, der durch das fehlerhafte Verhalten entsteht, selbst die Kosten bei Ausfall der Veranstaltung
Aber auch Schadensersatz aus der Verletzung von
- Urheberrechten,
- Persönlichkeitsrechten,
- Namensrechten,
- Markenrechten,
- Wettbewerbsrechten,
- Lizenzrechten.
Prämie
Der Beitrag für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hängt von den erzielten Jahresumsätzen und der gewünschten Versicherungssumme ab. Der Mindestbeitrag liegt bei 250,- Euro netto jährlich
Bedingungen
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