Betriebshaftpflicht für Technikverleih

Ohne gute Technik keine erfolgreiche Veranstaltung. Audio – Video – Multimedia. Sie und Ihr geschultes Personal sorgen für einen reibungslosen Ablauf bei Installation, Auf- und Abbau und Betreuung während der Veranstaltung.

Aber nur wer nicht arbeitet macht auch keine Fehler. Unachtsamkeit, Hektik und Zeitnot können leicht zu einem Schaden führen. Sie als Technikverleiher haften unter Umständen für diese Schäden. Unbegrenzt, in voller Höhe.

Gegen meist geringen Beitrag können Sie dieses Risiko kalkulierbar machen.

Was kann passieren?

Ein Schaden kündigt sich nicht an.

Paragraph 823 BGB „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Und das in unbegrenzter Höhe.

Das schlecht verlegte Kabel, das Fallenlassen eines Wekzeugs, das Verstellen von Notausgägen oder auch der zerkratzte Parkettboden sind nur einige echte Schadensbeispiele, die reguliert wurden.

Ob während des Auf- und Abbaus, beim Transport oder während der Show-, bei schuldhaftem Verhalten ersetzt die Versicherung den nachgewiesenen Schaden. Bei nicht schuldhaftem Verhalten wehrt die Versicherung den Schaden ab, notfalls auch vor Gericht.

Versicherungsschutz

Versichertes Risiko VersicherungssummenSelbstbeteiligung
Betriebshaftpflichtversicherung pauschale Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden3.000.000,00 Eurokeine
Umwelhaftpflichtversicherung (Schäden durch Umwelteinwirkung)3.000.000,00 Euro1.000,00 Euro

Prämie

Die Betriebshaftpflicht für Technikverleiher hängt natürlich von der Größe des Betriebes ab. Der Mindestbeitrag liegt bei 150,- Euro jährlich

Bedingungen

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Gab es Vorschäden in den letzten 5 Jahren?
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