Warum brauche ich eine Haftpflichtversicherung?
Der Rechtsbegriff Haftpflicht ist im bürgerlichen Gesetzbuch, im Paragrah 823 geregelt:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Und das in unbegrenzter Höhe!
Das gilt für die Hafftung des Einzelnen, aber auch für die Haftung von Firmen. Wobei unter Umständen die Geschäftsführung oder der Vorstand auch persönlich haftbar gemacht werden kann.
Die Haftpflichtversicherung schützt einen mit kleinen Beiträgen vor Schadenserssatzansprüchen Dritter.
Welche Aufgabe hat die Haftpflichtversicherung?
Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht;
- wenn ja, die Wiedergutmachung des Schadens in Geld;
- wenn nein, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche.
Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten.
Weist die Versicherung unberechtigte Ansprüche zurück, heißt es oft, die Versicherung will nicht bezahlen.
Richtig ist, dass Sie nicht bezahlen müssen, weil dazu keine rechtliche Verpflichtung besteht.
Welche einzelnen Gefahren sind bis zu welchen Deckungssummen versichert?
Versicherte Risiken | bis | Selbstbehalt |
---|---|---|
Personenschäden- und Sachschäden pauschal | 3.000.000,- € | – |
Vermögensschäden (in Folge von Personen- und Sachschäden) | 25.000,-€ | – |
Umwelthaftpflichtversicherung | 3.000.000,- € | – |
Mietsachschäden an beweglichen Sachen im angemieteten Gebäude durch Feuer/ Explosion, Leitungswasser sonstige Mietsachschäden | 1.000.000,- € 100.000, – € | 250,-€ |
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