Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Eventagenturen

Die meisten Eventagenturen haben eine Betriebshaftpflichtversicherung. Sie deckt Personen- und Sachschäden ab und oft Vermögensschäden in Folge von Personen- und Sachschäden.

Reine Vermögensschäden, oder auch echte Vermögensschäden genannt, sind hier meist nicht versichert.

Oft wird derjenige, der die Veranstaltung plant und organisiert haftbar gemacht, obwohl das schuldhafte Verhalten bei einer anderen Person oder Unternehmen liegt.

Jedoch:

Der Versicherungsschutz der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung umfasst die Erfüllung begründeter und die Abwehr unbegründeter Haftpflichtansprüche, notfalls auch vor Gericht.

Was sind reine oder echte Vermögensschäden?

Ein Vermögensschaden ist ein Schaden, bei dem Sie einer oder mehrerer Personen durch Ihre fehlerhafte Dienstleistung einen finanziellen Schaden zufügen – etwa Ihrem Kunden. In der Fachsprache der Versicherer wird teilweise auch geldwerter Nachteil verwendet.

Häufige Schadensquellen sind Beratungsfehler, Verwechslungen, falsche Einschätzungen, falsche Auswahl von Personal oder Subunternehmern u.v.m.

Der Versicherer ersetzt den Mehraufwand, der durch das fehlerhafte Verhalten entsteht, selbst die Kosten bei Ausfall der Veranstaltung

Aber auch Schadensersatz aus der Verletzung von

  • Urheberrechten,
  • Persönlichkeitsrechten,
  • Namensrechten,
  • Markenrechten,
  • Wettbewerbsrechten,
  • Lizenzrechten.

Prämie

Der Beitrag für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hängt von der Größe des Betriebes und von der gewünschten Versicherungssumme ab. Der Mindestbeitrag liegt bei 250,- Euro jährlich

Bedingungen

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