Betriebshaftpflichtversicherung für Eventagenturen

Warum brauche ich eine Haftpflichtversicherung?

Der Rechtsbegriff Haftpflicht ist im bürgerlichen Gesetzbuch, im Paragrah 823 geregelt:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Und das in unbegrenzter Höhe!

Das gilt für die Hafftung des Einzelnen, aber auch für die Haftung von Firmen. Wobei unter Umständen die Geschäftsführung oder der Vorstand auch persönlich haftbar gemacht werden kann.

Die Haftpflichtversicherung schützt einen mit kleinen Beiträgen vor Schadenserssatzansprüchen Dritter.

Welche Aufgabe hat die Haftpflichtversicherung?

Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht;

  • wenn ja, die Wiedergutmachung des Schadens in Geld;
  • wenn nein, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche.

Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten.
Weist die Versicherung unberechtigte Ansprüche zurück, heißt es oft, die Versicherung will nicht bezahlen.
Richtig ist, dass Sie nicht bezahlen müssen, weil dazu keine rechtliche Verpflichtung besteht.

Welche einzelnen Gefahren sind bis zu welchen Deckungssummen versichert?

Versicherte RisikenbisSelbstbehalt
Personenschäden- und Sachschäden pauschal3.000.000,- €
Vermögensschäden (in Folge von Personen- und Sachschäden) 25.000,-€
Umwelthaftpflichtversicherung3.000.000,- €
Mietsachschäden an beweglichen Sachen im angemieteten
Gebäude durch Feuer/ Explosion, Leitungswasser
sonstige Mietsachschäden
1.000.000,- €
100.000, – €
250,-€

Wichtiger Hinweis: Für Eventagenturen reicht die Betriebshaftpflichtversicherung oft nicht aus, da hier keine reinen Vermögensschäden versichert sind. Der zusätzliche Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist meist sinnvoll. Ein reiner Vermögensschaden entsteht beispielsweise, wenn aufgrund von Planungsfehlern, oder anderer Umstände die Veranstaltung nicht statt finden kann oder verschoben werden muss und die Eventagentur dafür haftbar gemacht wird. Aber auch Urheberrechtsverletzungen können Vermögensschäden sein. Wir beraten Sie gern. Hier gibt es mehr Informationen.

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