Haftpflichtversicherung für Eventtechniker:innen

Fehler sind menschlich

Ihre Aufgaben sind vielfältig und oft mit hoher Verantwortung verbunden. Trotz höchster Umsicht kann es zu Fehlern oder Unachtsamkeiten kommen, für die man haftbar gemacht wird. Das kann wirklich teuer werden – muss es aber nicht! Mit einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen eines gegen Sie gerichteten Schadensersatzanspruches.

Das kostet eine Haftpflichtversicherung für Eventtechniker

Umfassender Versicherungsschutz mit einer Versicherungssumme von 5.000.000,00 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden kostet bei uns nur 112,60 Euro netto im Jahr. Die private Haftpflichtversicherung als Zusatzbaustein mit einer Versicherungssumme von 20.000.000,00 Euro liegt bei 59,00 Euro netto jährlich (einschließlich Partner:In und Kinder).

Das deckt die Versicherung ab

  • Die wichtigste Aufgabe des Versicheres besteht darin, zunächst das Verschulden zu prüfen.
  • Unberechtigte Ansprüche werden auf Kosten des Versicherers abgewehrt, notfalls auch vor Gericht.
  • Wenn das schuldhafte Verhalten feststeht, leistet der Versicherer für den entstandenen Schaden im Rahmen der versicherten Höchstsummen
  • Der Versicherer leistet für Personen- und Sachschäden und Vermögensschäden infolge von Personen- und Sachschäden.

Die Besonderheit unserer Haftpflichtversicherung

Nicht nur der günstige Preis überzeugt, sondern in unserer Police sind Sachen mitversichert, die meistens ausgeschlossen sind. Mitversichert sind zum Beispiel Schäden an gemieteten, geleasten oder geliehenen beweglichen Sachen (außer KFZ). Dies gilt auch für nicht versicherungspflichtige Arbeitsmaschinen und Stapler.

Viele Eventtechniker üben weitere Tätigkeiten wie Messebauer, DJ oder Eventmanager aus. Bei uns können alle weiteren augeübten Tätigkeiten auf Anfrage in einer Police mitversichert werden.
Das spart Geld und bürokratischen Aufwand. Teilen Sie uns ihr Tätigkeitsprofil mit und wir machen das passende Angebot.

Auch im Schadensfall sind wir für Sie da.
Eine E-Mail (events@h-h.de) oder ein Telefonat (030 -22311171) reichen, um uns den Schaden zu melden.

Jetzt Antrag stellen

Mit diesem Online-Rechner können Sie eine Berufshaftpflichtversicherung für Eventtechniker und Eventtechnikerinnen berechnen und online beantragen.

Dieser Online-Rechner gilt für Freelancer mit einem maximalen Jahresumsatz von 100.000,00 Euro. Gern machen wir für Ihnen für höhere Umsätze oder Firmen mit mehreren Mitarbeitenden ein individuelles Angebot. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Häufige Fragen zu dieser Versicherung

Benötige ich als Eventtechniker eine Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtvetsicherung ist die wichtigste Versicherung jedes Selbständigen und Freiberufler. Sie ist keine Pflichtversicherung, aber oft fordern viele Auftraggeber einen Nachweis über bestehenden Versicherungsschutz.

Was Kostet eine Haftpflichtversicherung für Eventtechniker ?

Die Haftpflichtversicherung für Eventtechniker und Eventtechnekerinnen kostet 112,60 Euro netto im Jahr.

Wie schnell kann ich versichert sein?

Bei vollständigen Angaben können wir sofort nach Eingang bei uns Versicherungsschutz bestätigen. Ein rückwirkender Versicherungsschutz ist nicht möglich. Die Prämie muss natürlich unverzüglich nach Rechnungserhalt bezahlt werden.

Was ist nicht versichert?

Die wichtigsten generellen Ausschlüsse:

Schäden, die man selbst erleidet (Eigenschäden)
Vorsatz
Strafen und Bußglder
Gebrauch von Kraftfahrzeugen (nicht zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen, wie z.B Gabelstapler, sind mitversichert).

Wie lange läuft mein Vertrag.

Der Vertrag wird für ein Jahr abgeschossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor der Hauptfälligkeit gekündigt wird.

Welche Berfusgruppen können diese Versicherung abschließen?

Die Bezeichnungen sind vielfältig: Bühnen-, Ton- und Lichttechniker, Eventtechniker, Veranstaltungstechniker, Rigger, Bühnenbauer, Stagehands, etc.

Separate Konzepte gibt es für technische Leiter, Veranstaltungsmeister, Technikverleiher, Pyrotechniker, Veranstaltungsingenieure, etc.

Sie finden sich hier nicht wieder? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir finden das passende Angebot.

Bei Fragen stehen wir auch telefonisch zur Verfügung 030 223 11 171

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Veranstaltungshaftpflicht

Für unsere Kunden in Österreich: Nutzen Sie die Vorteile unserer speziellen Kooperation mit der Wiener Städtischen. Günstige und zuverlässige Veranstaltungshaftpflichtversicherung.

Veranstaltungshaftpflicht

Vielen Dank für Ihr Interesse. Für Ihre Veranstaltungsart ist eine individuelle Bewertung durch unser Team erforderlich. Bitte füllen Sie das Formular weiterhin für andere Versicherungsangebote aus. Für die Haftpflichtversicherung wird sich unser Expertenteam nach der Bewertung direkt mit Ihnen in Verbindung setzen, um ein maßgeschneidertes Angebot zu erstellen.
Wir freuen uns, Sie umfassend beraten zu dürfen!

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Versicherungssumme

Beitragfrei mitversichert:

  • Schäden durch Besucher
  • Schäden an gemieteten Gebäuden durch Feuer/ Explosion und Leitungswasser (1 Mio)
  • Schäden an gemieteten Gebäuden für sonstige Mietsachschäden (100.000,- Euro
  • Umweltbasisversicherung
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Wenn Versicherung gewünscht

Form A - Grunddeckung

Bei der Veranstaltungs-Ausfall Form A werden Schäden versichert, die dem Veranstalter durch den Ausfall, Abbruch oder die Änderung der Durchführung entstehen. Wichtig ist, dass das schadenverursachende Ereignis nachweislich außerhalb des Einflussbereiches des Versicherungsnehmers bzw. des Veranstalters liegt.
Der personenbedingte Ausfall ist von dieser Form ausgeschlossen.
Form A - Zusatzbaustein
1. In Erweiterung der Veranstaltungs-Ausfall Form A ersetzt der Versicherer auch Schäden unmittelbar oder mittelbar entstanden durch Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Aufruhr oder innere Unruhen, die durch Dritte verursacht wurden.
2. Darüber hinaus ersetzt der Versicherer auch Schäden, die durch terroristische Gewalthandlungen, welche sich unmittelbar und direkt gegen die versicherte Veranstaltung richten, entstanden sind.

Form B - Personenbedingter Ausfall

Bei der Veranstaltungs-Ausfall Form B werden ergänzend zur Form A Schäden versichert, die dem Veranstalter durch Ausfall, Abbruch oder die Änderung in der Durchführung deswegen entstehen, weil die im Versicherungsschein genannte Person oder Personen unvorhergesehen infolge Krankheit, schweren Unfall oder Tod ausfällt. Höchstalter 70 Jahre. Maximal 6 Personen.

Form C - Wetter

Mitversichert gilt die Absage der Veranstaltung aufgrund von Witterungseinflüssen, soweit sie Leib und Leben der Zuschauer oder Teilnehmer gefährden. Folgende Witterungseinflüsse können zu einer Gefahr für Leib und Leben der Zuschauer oder Teilnehmer führen:

-Überschwemmung
-Wetterbedingte Luftbewegung
-Hagel
-Blitzschlag
-Wolkenbruch
Mitversichert ist die Absage oder Verschiebung der Veranstaltung, weil vor Veranstaltungsbeginn der planmäßige Aufbau der Veranstaltungsstätte verhindert oder verzögert wurde oder die Veranstaltungsstätte oder Teile davon zerstört wurden, so dass die planmäßige Nutzung der Veranstaltungsstätte unmöglich geworden ist durch:

-Wetterbedingte örtliche Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort.
-Gefrorener Niederschlag in Form von Hagelkörnern mit einem Durchmesser von mindestens 5 mm
-Blitzschlag
-Überschwemmung aufgrund Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsortes durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Niederschläge, mit mindestens 1/3 einer zusammenhängend überfluteten Fläche des Versicherungsortes (Wasserstand mindestens 2 cm).

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Es gelten die ABE 2011 mit den Klauseln TK 1111, 1213, 1820 und 1928
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Bitte laden Sie hier Ihre Liste mit den zu versichernden Geräten hoch. Die Angabe dieser Informationen ist erforderlich, um Ihren Versicherungsantrag zu bearbeiten. Sie können diese Liste auch später nachreichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass ohne eine vollständige Liste Ihr Versicherungsantrag nicht bearbeitet werden kann.

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Maximale Dateigröße: 819 kB
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Versicherungsschutz besteht erst nach Einreichen der Zeltliste.
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Nettobeiträge:

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inkl. Versicherungsteuer*, inkl. 20€ Ausfertigungsgebühr

Interessent/ Veranstalter

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Maklereinzelauftrag

Ich/ wir beauftrage(n) die Heinemann Versicherungsmakler GmbH mit der Vermittlung einer Veranstaltungsversicherung.
Eine weitergehende Beratung für andere Versicherungsverträge wünsche(n) ich/ wir nicht. Unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse des Kunden sowie der Komplexität des gewünschten Vertrages, hat der Makler mit namhaften deutschen Versicherern Rahmenvereinbarungen geschlossen, die für den Event- und Medienbereich empfehlenswert sind.
In diesen sind die Wünsche und Bedürfnisse der Medien- und Eventbranche marktüberdurchschnittlich berücksichtigt.
Der Kunde/die Kundin, wünscht im Rahmen des Online-Abschlusses ausdrücklich die beantragte Versicherung, mit dem beantragten Tarif. Auf eine Beratung und Dokumentation wird ausdrücklich verzichtet.
Hinweis: Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass sich der Beratungsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadenersatzanspruch wegen Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten geltend zu machen.

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Mit diesem Formular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über unseren Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.