Zeltversicherung

Zelte brauchen besonderen Versicherungsschutz. Wir bieten kurzfristige Lösungen für einmalige Veranstaltungen an, aber auch Jahresverträge für Gastronomie, Vereine, Zeltverleiher etc. an.

Versicherte Sachen

Zelte aller Art einschließlich Bühnen, Tischen, Bänken, Stühlen und den Fußböden (Mobiliar).

Nicht versichert sind Beschallungs- und Beleuchtungsanlagen (hierfür gibt es die Technikversicherung), Schankanlagen, Geschirr, Kücheneinrichtungen.

Versicherte Gefahren und Schäden

  • Unfall
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung
  • höhere Gewalt, Sturm und Hagel

Versicherungssumme/ Versicherungswert

Neuwert für Zelte

Zeitwert für Mobilar

Umfang der Entschädigung

Im Teilschadenfall werden die schadenbedingten Wiederinstandsetzungskosten ersetzt.

Im Totalschadensfall wird der Zeitwert ersetzt

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