Zelte brauchen besonderen Versicherungsschutz. Wir bieten kurzfristige Lösungen für einmalige Veranstaltungen an, aber auch Jahresverträge für Gastronomie, Vereine, Zeltverleiher etc. an.
Versicherte Sachen
Zelte aller Art einschließlich Bühnen, Tischen, Bänken, Stühlen und den Fußböden (Mobiliar).
Nicht versichert sind Beschallungs- und Beleuchtungsanlagen (hierfür gibt es die Technikversicherung), Schankanlagen, Geschirr, Kücheneinrichtungen.
Versicherte Gefahren und Schäden
- Unfall
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung
- höhere Gewalt, Sturm und Hagel
Versicherungssumme/ Versicherungswert
Neuwert für Zelte
Zeitwert für Mobilar
Umfang der Entschädigung
Im Teilschadenfall werden die schadenbedingten Wiederinstandsetzungskosten ersetzt.
Im Totalschadensfall wird der Zeitwert ersetzt