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Versicherung für private Feiern.

Entspannt feiern — mit der richtigen Absicherung. Damit Sie sich ganz auf Ihre Gäste konzentrieren können und im Schadensfall nicht selbst haften.

Sofortiger Versicherungsschutz
Online berechnen & abschließen
10 bis 500 Gäste

Was ist versicherbar?

Veranstalterhaftpflicht oder Hochzeitsversicherung?

PrivatfeierKurzfristig

Für alle privaten Anlässe — Geburtstage, Jubiläen, Familienfeste, Gartenfeste, Taufen, Kommunionen. Direkt online berechnen und abschließen.

  • Geburtstagsfeiern & Jubiläen
  • Familienfeste (Taufe, Kommunion, Konfirmation)
  • Gartenfeste & Outdoor-Events
  • Betriebsfeiern im privaten Rahmen
  • Kostümpartys & Themenabende
  • Bis zu 500 Gäste versicherbar
HochzeitSpezialprodukt

Für den schönsten Tag im Leben gibt es ein eigenes Versicherungspaket — mit Ausfallschutz, Rücktrittsversicherung und speziellen Bausteinen für Kleidung und Dekoration.

  • Ausfallversicherung bei Absage oder Abbruch
  • Rücktrittsversicherung vor dem Hochzeitstag
  • Schutz für Brautkleid und Anzug
  • Absicherung von Blumen und Dekoration
  • Veranstalterhaftpflicht inklusive
  • Geschenktransport mitversichert

Was ist abgesichert?

Häufige Risiken bei privaten Feiern

Als Gastgeber haften Sie für Schäden, die bei Ihrer Feier entstehen. Diese Risiken deckt die Veranstalterhaftpflicht ab.

Schäden an der Location

Umgekippte Gläser, Kratzer im Parkettboden, Wandschäden — die Veranstalterhaftpflicht übernimmt Schäden am Veranstaltungsort.

Personenschäden

Wenn Gäste zu Schaden kommen — Stürze auf der Tanzfläche, Unfälle bei Aktivitäten oder sonstige Verletzungen. Sie haften als Gastgeber.

Technikschäden

Schutz für gemietete Musik- und Lichtanlagen, DJs, Catering-Equipment oder andere technische Geräte bei Beschädigung oder Zerstörung.

Hüpfburg & Attraktionen

Spezielle Absicherung für Spielgeräte und Unterhaltungsattraktionen, die häufig bei Kinder- und Familienfesten zum Einsatz kommen.

Sorgenfrei feiern

Warum brauche ich als Privatperson eine Versicherung?

Eine gelungene Feier lebt von ausgelassener Stimmung — doch wo gefeiert wird, kann auch mal etwas schiefgehen: Ein umgekipptes Glas auf dem edlen Parkettboden, ein Sturz auf der Tanzfläche oder ein Defekt an der gemieteten Musikanlage.

Als Gastgeber haften Sie für Schäden, die bei Ihrer Veranstaltung entstehen. Die private Haftpflichtversicherung greift hier oft nicht — Veranstaltungsschäden sind häufig explizit ausgeschlossen.

Typische Schadensfälle:

  • Rotwein fließt auf den weißen Teppich der Eventlocation
  • Gast stürzt auf nasser Tanzfläche — Krankenhausrechnung folgt
  • Leihstühle werden beschädigt und müssen ersetzt werden
  • Hüpfburg kippt — Kind verletzt sich leicht am Arm

Mitversichert

  • Schäden am Fußboden und Wänden der Location
  • Schäden an gemieteten Möbeln oder Ausstattung
  • Personenschäden bei Gästen
  • Beschädigtes Catering-Equipment
  • Hüpfburg & Spielgeräte
  • Outdoor-Events & Gartenfeste
  • Kurzzeitige Auf- und Abbauzeit

Nicht versichert

  • Vorsätzliche Schäden durch den Gastgeber
  • Eigenschäden des Gastgebers
  • Professionelle / kommerzielle Veranstaltungen

Plane ich eine Hochzeit?

Für Hochzeiten gibt es ein eigenes Versicherungspaket mit deutlich erweitertem Schutz — inklusive Ausfallversicherung, Rücktritt und spezielle Bausteine.

Zur Hochzeitsversicherung

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Kurze Antworten — bei weiteren helfen wir persönlich.

Feiern Sie sorgenfrei!

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Sofortiger Versicherungsschutz — 24/7 Schadensmeldung — keine versteckten Kosten.

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