Seit 1980 · Versicherung für Veranstaltungen

Public Viewing Versicherung.

Sie zeigen Fußball-Spiele — ob für 50 Gäste im Vereinsheim oder 500 Gäste im Zelt. Als Veranstalter haften Sie persönlich. Wir sichern Sie ab — Haftpflicht, Zelt und Technik aus einer Hand.

Haftpflicht bis 3 Mio. €
Zelt & Technik optional
Mehrere Events, eine Police
Sofort versichert

Für wen ist diese Versicherung?

Für alle, die Public Viewing veranstalten.

Egal ob Vereinsheim, Biergarten, Firmengelände oder Open-Air-Fläche — wer Gäste einlädt und Spiele überträgt, ist Veranstalter und haftet entsprechend. Diese Versicherung gilt für alle Events bei denen Fußball geschaut wird, nicht gespielt.

Public Viewing (Open-Air)

WM-Spiele auf Großleinwand oder LED-Wall im Freien – Parkplatz, Marktplatz, Biergarten oder Vereinsgelände

Public Viewing im Zelt

Übertragung unter Zelt oder Pavillon mit Catering und Bestuhlung – mit optionaler Zeltversicherung kombinierbar

Vereinsheim & Sportplatz

Public Viewing im Vereinsheim, in der Vereinsgaststätte oder auf dem eigenen Sportgelände

Firmenevent & Mitarbeiterfeier

WM-Firmenfeiern und Mitarbeiterevents – Kollegen gemeinsam die Spiele schauen lassen

Gastronomie mit Sonderveranstaltung

Restaurants, Bars und Biergärten die zur WM Leinwände aufstellen und mit erhöhten Gästezahlen planen

Private WM-Party

Größere Gartenparty oder angemieteter Saal zum WM-Schauen – ab einer gewissen Gästezahl sinnvoll abgesichert

Der entscheidende Vorteil

Mehrere Events – eine Police.

Wer mehrere Public-Viewing-Abende veranstaltet, muss nicht für jeden einzeln versichern. Sie geben beim Abschluss den Zeitraum und die addierte Gesamtbesucherzahl aller geplanten Abende an — und sind für alle Events in diesem Zeitraum abgesichert.

Beispiel: Sie planen 10 Abende mit je ca. 200 Gästen → Sie tragen 2.000 Gesamtbesucher ein. Kein Einzelantrag pro Abend.

Hinweis: Dies ist kein allgemeiner Jahresvertrag. Für regelmäßige Veranstaltungen das ganze Jahr über empfehlen wir unsere Jahres-Haftpflicht oder sprechen Sie uns direkt an.

Rechenbeispiel – mehrere Viewing-Abende

Gruppenphase

3 Spielabende

3 × 200 = 600 Gäste

Achtelfinale

1 Spielabend

1 × 250 = 250 Gäste

Viertelfinale

1 Spielabend

1 × 300 = 300 Gäste

Halbfinale + Finale

2 Spielabende

2 × 425 = 850 Gäste

Gesamt

2.000 Gäste

Police

1 Antrag

* Rechenbeispiel. Tatsächliche Gastzahlen und Spielansetzungen können variieren. Planen Sie immer mit etwas Puffer.

Aus der Praxis

Was kann beim Public Viewing schiefgehen?

Als Veranstalter haften Sie persönlich – auch wenn es kein Verschulden gibt. Viele unterschätzen, wie schnell etwas passiert. Diese Fälle zeigen, was beim Public Viewing schiefgehen kann und welche Versicherung jeweils greift.

Personenschaden

Leinwandständer fällt um

Eine Sturmböe kippt den Leinwandrahmen. Ein Gast wird am Arm getroffen und verletzt sich.

Was greift

Behandlungskosten, Schmerzengeld und Verdienstausfall – alles übernimmt die Haftpflicht. Als Veranstalter zahlen Sie nichts.

Haftpflicht · kein Selbstbehalt

Personenschaden

Gast stolpert, Knochenbruch

Ein Stromkabel liegt ungesichert auf dem Weg. Ein Besucher stolpert, stürzt und bricht sich das Handgelenk.

Was greift

Arztkosten, Krankenhaus, Reha und Schmerzensgeld. Auch wenn Sie keine direkte Schuld trifft – als Veranstalter haften Sie.

Haftpflicht · kein Selbstbehalt

Sachschaden

Schäden an der Mietfläche

Getränke laufen aus, Bierbänke kratzen den Hallenboden. Der Vermieter stellt nach dem Event 4.200 € in Rechnung.

Was greift

Mietsachschäden (Schäden an gemieteten Räumen und Gebäuden) sind in der Haftpflicht mitversichert.

Haftpflicht · bis 100.000 €

Sachschaden am Zelt

Unwetter beschädigt das Zelt

Starkregen und Wind reißen die Zeltplane ein. Das Zelt ist nicht mehr benutzbar – Reparaturkosten: 6.000 €.

Was greift

Die Zeltversicherung (All-Risk) übernimmt Reparatur oder Ersatz. Nicht mit der Haftpflicht zu verwechseln – die deckt nur Schäden an Dritten.

Zeltversicherung · nach Versicherungswert

Sachschaden Equipment

Beamer kippt – Totalschaden

Der geliehene Projektor fällt von der Halterung. Totalschaden, der Verleih stellt 3.500 € in Rechnung.

Was greift

Die Technikversicherung übernimmt den Schaden am Gerät – egal ob Leihequipment oder eigenes. Ohne Technikversicherung zahlen Sie selbst.

Technikversicherung · 250 € SB

Subunternehmer

Caterer verursacht Brand

Der beauftragte Caterer kippt heißes Öl um, ein Feuer entsteht. Dritte klagen – Sie als Hauptveranstalter werden haftbar gemacht.

Was greift

Beauftragen Sie externe Dienstleister, haften Sie mit. Die Veranstalterhaftpflicht schließt die Haftung für Subunternehmer ein.

Haftpflicht · bis 3.000.000 €

Deckungsumfang

Was ist versichert?

Veranstalterhaftpflicht

3.000.000 € für Personen- und Sachschäden

Selbstbehalt: kein Selbstbehalt

Zeltversicherung (All-Risk)

Nach Zelt-Versicherungswert

Selbstbehalt: 250 €

Technikversicherung (Equipment)

Beamer, LED-Walls, Sound, Strom

Selbstbehalt: 250 €

Umwelt-Haftpflichtversicherung

3.000.000 € pauschal

Selbstbehalt: 10 % mind. 250 €

Mietsachschäden

1.000.000 € Feuer/Explosion, 100.000 € sonstige

Selbstbehalt: 250 €

Schlüsselverlust (fremde Schlüssel)

50.000 €

Selbstbehalt: 250 €

Inklusive Leistungen

  • Schäden durch Besucher und Dritte
  • Abgabe von Speisen und Getränken (Catering)
  • Biergartenbestuhlung, mobile Möbel & Ausrüstung
  • Beauftragung von Subunternehmern & Dienstleistern
  • Nutzung von Zelten und temporären Bauten
  • Technisches Equipment (Beamer, LED, Sound, Strom)
  • Be- und Entladeschäden
  • Kraftfahrzeuge/Arbeitsmaschinen, nicht zulassungspflichtig
  • Umwelt-Basisversicherung inklusive
  • Sofort-Deckungsbeginn nach Antrag

Nicht versichert

  • Schäden, die man selbst erleidet
  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Ansprüche durch eigene Mitarbeiter (Arbeitnehmer-UV separat)
  • Schäden durch lizenzierten Gebrauch eines Kfz
  • Strafen und Bußgelder
  • Marken- und Lizenzrechtsverletzungen (z. B. unerlaubte WM-Logo-Nutzung)

Drei Bausteine

Haftpflicht, Zelt und Technik – der Unterschied.

Viele denken, eine Versicherung reicht für alles. In der Praxis gibt es drei verschiedene Schutzebenen, die unterschiedliche Risiken abdecken. Hier der Überblick — was Sie wirklich brauchen, hängt von Ihrem Event ab.

01

Veranstalterhaftpflicht

Schäden an anderen

Kernbaustein – immer dabei. Schützt Sie, wenn Dritte (Gäste, Passanten, Vermieter) durch Ihre Veranstaltung einen Schaden erleiden und Sie dafür haftbar gemacht werden.

  • Personenschäden: Verletzungen von Gästen
  • Sachschäden: Beschädigung fremden Eigentums
  • Mietsachschäden: Schäden an gemieteten Flächen
  • Vermögensschäden bis 25.000 €
  • Subunternehmer-Haftung inklusive
Deckung3.000.000 € Deckungssumme
Selbstbehaltkein Selbstbehalt
Immer inklusive
02

Zeltversicherung

Schäden am Zelt selbst

Optionaler Zusatzbaustein – empfohlen wenn Sie ein eigenes oder gemietetes Zelt aufstellen. Schützt das Zelt selbst gegen Sturm, Feuer, Vandalismus und weitere Risiken (All-Risk).

  • Sturmschäden an Zeltplane und Konstruktion
  • Feuerschäden und Brandfolgeschäden
  • Vandalismusschäden
  • Wasserschäden durch Starkregen
  • Diebstahl von Zeltteilen
Deckungnach Versicherungswert des Zeltes
Selbstbehalt250 € Selbstbehalt
Optional zubuchbar
03

Technikversicherung

Schäden am Equipment

Optionaler Zusatzbaustein – sinnvoll wenn Sie hochwertige Technik einsetzen. Schützt Beamer, LED-Walls, Soundanlagen und Stromequipment gegen Schäden und Verlust (All-Risk).

  • Beamer, Projektoren und LED-Displays
  • Soundanlage, Mikrofone, Verstärker
  • Stromgeneratoren und Kabel
  • Leihgeräte und Eigenequipment
  • Diebstahl des Equipments
Deckungnach deklariertem Versicherungswert
Selbstbehalt250 € Selbstbehalt
Optional zubuchbar

Warum brauche ich eine Versicherung für mein Public Viewing?

Als Veranstalter – ob privat oder gewerblich – haften Sie persönlich und unbegrenzt für Schäden, die im Zusammenhang mit Ihrer Veranstaltung entstehen. Ein umgefallenes Zelt bei Sturm, ein Gast der stolpert, eine beschädigte Mietfläche – ohne Versicherung tragen Sie diese Kosten allein.

Personenschäden

Ein Gast verletzt sich → Sie haften ohne Limit

Sachschäden

Zelt oder Gebäude beschädigt → Sie zahlen den Schaden

Technikschäden

Leih-Equipment kaputt → Sie ersetzen den Wert

In 5 Schritten

So einfach versichern Sie Ihr Public Viewing.

1

Bedarf klären

Haftpflicht brauchen Sie immer. Zelten Sie? Dann Zeltversicherung dazu. Hochwertige Technik? Technikversicherung ergänzen.

2

Preis berechnen

Im Rechner Event-Art, Zeitraum und erwartete Gesamtbesucherzahl eingeben. Sofortpreis, keine Wartezeit.

3

Online abschließen

Police direkt digital abschließen. Deckung beginnt unmittelbar – Sie erhalten die Unterlagen per E-Mail.

4

Events durchführen

Ihre Veranstaltungen sind abgesichert. Kein Nachdenken mehr – die Police läuft im Hintergrund.

5

Schaden? Wir übernehmen.

Schaden direkt bei uns melden. Wir prüfen, kommunizieren mit der Gegenseite und regulieren – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Haftpflicht für Public Viewing Events

Beitrag berechnen – in 2 Minuten.

Event-Art auswählen, Zeitraum und erwartete Besucherzahl angeben – sofort Preis sehen und online abschließen.

FAQ

Häufige Fragen.

Alles rund um die Absicherung von Public Viewing Events – Haftpflicht, Zelt, Technik und was im Schadensfall passiert.

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