Public Viewing Versicherung.
Sie zeigen Fußball-Spiele — ob für 50 Gäste im Vereinsheim oder 500 Gäste im Zelt. Als Veranstalter haften Sie persönlich. Wir sichern Sie ab — Haftpflicht, Zelt und Technik aus einer Hand.
Für wen ist diese Versicherung?
Für alle, die Public Viewing veranstalten.
Egal ob Vereinsheim, Biergarten, Firmengelände oder Open-Air-Fläche — wer Gäste einlädt und Spiele überträgt, ist Veranstalter und haftet entsprechend. Diese Versicherung gilt für alle Events bei denen Fußball geschaut wird, nicht gespielt.
Public Viewing (Open-Air)
WM-Spiele auf Großleinwand oder LED-Wall im Freien – Parkplatz, Marktplatz, Biergarten oder Vereinsgelände
Public Viewing im Zelt
Übertragung unter Zelt oder Pavillon mit Catering und Bestuhlung – mit optionaler Zeltversicherung kombinierbar
Vereinsheim & Sportplatz
Public Viewing im Vereinsheim, in der Vereinsgaststätte oder auf dem eigenen Sportgelände
Firmenevent & Mitarbeiterfeier
WM-Firmenfeiern und Mitarbeiterevents – Kollegen gemeinsam die Spiele schauen lassen
Gastronomie mit Sonderveranstaltung
Restaurants, Bars und Biergärten die zur WM Leinwände aufstellen und mit erhöhten Gästezahlen planen
Private WM-Party
Größere Gartenparty oder angemieteter Saal zum WM-Schauen – ab einer gewissen Gästezahl sinnvoll abgesichert
Der entscheidende Vorteil
Mehrere Events – eine Police.
Wer mehrere Public-Viewing-Abende veranstaltet, muss nicht für jeden einzeln versichern. Sie geben beim Abschluss den Zeitraum und die addierte Gesamtbesucherzahl aller geplanten Abende an — und sind für alle Events in diesem Zeitraum abgesichert.
Beispiel: Sie planen 10 Abende mit je ca. 200 Gästen → Sie tragen 2.000 Gesamtbesucher ein. Kein Einzelantrag pro Abend.
Hinweis: Dies ist kein allgemeiner Jahresvertrag. Für regelmäßige Veranstaltungen das ganze Jahr über empfehlen wir unsere Jahres-Haftpflicht oder sprechen Sie uns direkt an.
Gruppenphase
3 Spielabende
3 × 200 = 600 Gäste
Achtelfinale
1 Spielabend
1 × 250 = 250 Gäste
Viertelfinale
1 Spielabend
1 × 300 = 300 Gäste
Halbfinale + Finale
2 Spielabende
2 × 425 = 850 Gäste
Gesamt
2.000 Gäste
Police
1 Antrag
* Rechenbeispiel. Tatsächliche Gastzahlen und Spielansetzungen können variieren. Planen Sie immer mit etwas Puffer.
Aus der Praxis
Was kann beim Public Viewing schiefgehen?
Als Veranstalter haften Sie persönlich – auch wenn es kein Verschulden gibt. Viele unterschätzen, wie schnell etwas passiert. Diese Fälle zeigen, was beim Public Viewing schiefgehen kann und welche Versicherung jeweils greift.
Leinwandständer fällt um
Eine Sturmböe kippt den Leinwandrahmen. Ein Gast wird am Arm getroffen und verletzt sich.
Was greift
Behandlungskosten, Schmerzengeld und Verdienstausfall – alles übernimmt die Haftpflicht. Als Veranstalter zahlen Sie nichts.
Haftpflicht · kein Selbstbehalt
Gast stolpert, Knochenbruch
Ein Stromkabel liegt ungesichert auf dem Weg. Ein Besucher stolpert, stürzt und bricht sich das Handgelenk.
Was greift
Arztkosten, Krankenhaus, Reha und Schmerzensgeld. Auch wenn Sie keine direkte Schuld trifft – als Veranstalter haften Sie.
Haftpflicht · kein Selbstbehalt
Schäden an der Mietfläche
Getränke laufen aus, Bierbänke kratzen den Hallenboden. Der Vermieter stellt nach dem Event 4.200 € in Rechnung.
Was greift
Mietsachschäden (Schäden an gemieteten Räumen und Gebäuden) sind in der Haftpflicht mitversichert.
Haftpflicht · bis 100.000 €
Unwetter beschädigt das Zelt
Starkregen und Wind reißen die Zeltplane ein. Das Zelt ist nicht mehr benutzbar – Reparaturkosten: 6.000 €.
Was greift
Die Zeltversicherung (All-Risk) übernimmt Reparatur oder Ersatz. Nicht mit der Haftpflicht zu verwechseln – die deckt nur Schäden an Dritten.
Zeltversicherung · nach Versicherungswert
Beamer kippt – Totalschaden
Der geliehene Projektor fällt von der Halterung. Totalschaden, der Verleih stellt 3.500 € in Rechnung.
Was greift
Die Technikversicherung übernimmt den Schaden am Gerät – egal ob Leihequipment oder eigenes. Ohne Technikversicherung zahlen Sie selbst.
Technikversicherung · 250 € SB
Caterer verursacht Brand
Der beauftragte Caterer kippt heißes Öl um, ein Feuer entsteht. Dritte klagen – Sie als Hauptveranstalter werden haftbar gemacht.
Was greift
Beauftragen Sie externe Dienstleister, haften Sie mit. Die Veranstalterhaftpflicht schließt die Haftung für Subunternehmer ein.
Haftpflicht · bis 3.000.000 €
Deckungsumfang
Was ist versichert?
Veranstalterhaftpflicht
3.000.000 € für Personen- und Sachschäden
Selbstbehalt: kein Selbstbehalt
Zeltversicherung (All-Risk)
Nach Zelt-Versicherungswert
Selbstbehalt: 250 €
Technikversicherung (Equipment)
Beamer, LED-Walls, Sound, Strom
Selbstbehalt: 250 €
Umwelt-Haftpflichtversicherung
3.000.000 € pauschal
Selbstbehalt: 10 % mind. 250 €
Mietsachschäden
1.000.000 € Feuer/Explosion, 100.000 € sonstige
Selbstbehalt: 250 €
Schlüsselverlust (fremde Schlüssel)
50.000 €
Selbstbehalt: 250 €
Inklusive Leistungen
- Schäden durch Besucher und Dritte
- Abgabe von Speisen und Getränken (Catering)
- Biergartenbestuhlung, mobile Möbel & Ausrüstung
- Beauftragung von Subunternehmern & Dienstleistern
- Nutzung von Zelten und temporären Bauten
- Technisches Equipment (Beamer, LED, Sound, Strom)
- Be- und Entladeschäden
- Kraftfahrzeuge/Arbeitsmaschinen, nicht zulassungspflichtig
- Umwelt-Basisversicherung inklusive
- Sofort-Deckungsbeginn nach Antrag
Nicht versichert
- Schäden, die man selbst erleidet
- Vorsätzlich verursachte Schäden
- Ansprüche durch eigene Mitarbeiter (Arbeitnehmer-UV separat)
- Schäden durch lizenzierten Gebrauch eines Kfz
- Strafen und Bußgelder
- Marken- und Lizenzrechtsverletzungen (z. B. unerlaubte WM-Logo-Nutzung)
Drei Bausteine
Haftpflicht, Zelt und Technik – der Unterschied.
Viele denken, eine Versicherung reicht für alles. In der Praxis gibt es drei verschiedene Schutzebenen, die unterschiedliche Risiken abdecken. Hier der Überblick — was Sie wirklich brauchen, hängt von Ihrem Event ab.
Veranstalterhaftpflicht
Schäden an anderen
Kernbaustein – immer dabei. Schützt Sie, wenn Dritte (Gäste, Passanten, Vermieter) durch Ihre Veranstaltung einen Schaden erleiden und Sie dafür haftbar gemacht werden.
- Personenschäden: Verletzungen von Gästen
- Sachschäden: Beschädigung fremden Eigentums
- Mietsachschäden: Schäden an gemieteten Flächen
- Vermögensschäden bis 25.000 €
- Subunternehmer-Haftung inklusive
Zeltversicherung
Schäden am Zelt selbst
Optionaler Zusatzbaustein – empfohlen wenn Sie ein eigenes oder gemietetes Zelt aufstellen. Schützt das Zelt selbst gegen Sturm, Feuer, Vandalismus und weitere Risiken (All-Risk).
- Sturmschäden an Zeltplane und Konstruktion
- Feuerschäden und Brandfolgeschäden
- Vandalismusschäden
- Wasserschäden durch Starkregen
- Diebstahl von Zeltteilen
Technikversicherung
Schäden am Equipment
Optionaler Zusatzbaustein – sinnvoll wenn Sie hochwertige Technik einsetzen. Schützt Beamer, LED-Walls, Soundanlagen und Stromequipment gegen Schäden und Verlust (All-Risk).
- Beamer, Projektoren und LED-Displays
- Soundanlage, Mikrofone, Verstärker
- Stromgeneratoren und Kabel
- Leihgeräte und Eigenequipment
- Diebstahl des Equipments
Warum brauche ich eine Versicherung für mein Public Viewing?
Als Veranstalter – ob privat oder gewerblich – haften Sie persönlich und unbegrenzt für Schäden, die im Zusammenhang mit Ihrer Veranstaltung entstehen. Ein umgefallenes Zelt bei Sturm, ein Gast der stolpert, eine beschädigte Mietfläche – ohne Versicherung tragen Sie diese Kosten allein.
Personenschäden
Ein Gast verletzt sich → Sie haften ohne Limit
Sachschäden
Zelt oder Gebäude beschädigt → Sie zahlen den Schaden
Technikschäden
Leih-Equipment kaputt → Sie ersetzen den Wert
In 5 Schritten
So einfach versichern Sie Ihr Public Viewing.
Bedarf klären
Haftpflicht brauchen Sie immer. Zelten Sie? Dann Zeltversicherung dazu. Hochwertige Technik? Technikversicherung ergänzen.
Preis berechnen
Im Rechner Event-Art, Zeitraum und erwartete Gesamtbesucherzahl eingeben. Sofortpreis, keine Wartezeit.
Online abschließen
Police direkt digital abschließen. Deckung beginnt unmittelbar – Sie erhalten die Unterlagen per E-Mail.
Events durchführen
Ihre Veranstaltungen sind abgesichert. Kein Nachdenken mehr – die Police läuft im Hintergrund.
Schaden? Wir übernehmen.
Schaden direkt bei uns melden. Wir prüfen, kommunizieren mit der Gegenseite und regulieren – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Beitrag berechnen – in 2 Minuten.
Event-Art auswählen, Zeitraum und erwartete Besucherzahl angeben – sofort Preis sehen und online abschließen.
FAQ
Häufige Fragen.
Alles rund um die Absicherung von Public Viewing Events – Haftpflicht, Zelt, Technik und was im Schadensfall passiert.
Versicherungsbedingungen & Dokumente
Alle relevanten Bedingungen für Veranstaltungshaftpflicht und Zeltversicherung.