Haftpflichtversicherung für freiberufliche Eventmanager/innen

Fehler sind menschlich

Mit einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung schützen Sie sich mit kleinem Betrag vor den finanziellen Folgen eines gegen Sie gerichteten Schadensersatzanspruches.

Das deckt die Versicherung ab

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Planung und Organisation von Verantaltungen von Dritten, wie z.B:

  • Beratung des Veranstalters
  • Auswahl eines geeigneten Veranstaltungsortes.
  • Entwicklung eines Konzeptes für die Veranstaltung.
  • Beauftragung von Firmen z.B. in den Bereichen Veranstaltungstechnik und Catering.
  • Angebotsvergleiche und Preisverhandlungen.
  • Personal- und Einsatzplanung.

Kein Versicherungsschutz besteht für die Durchführung von Veranstaltungen.

Die wichtigste Aufgabe des Versicherers besteht darin, zunächst Ihr Verschulden zu prüfen und dann ggf. unberechtigte Ansprüche gegen Sie auf seine Kosten abzuwehren. Erst wenn Ihre Schuld tatsächlich feststeht, leistet der Versicherer für den entstandenen Schaden im Rahmen der versicherten Höchstsummen.

Die Betriebs- oder Berufshaftplichtversicherung sichert Personen- und Sachschäden ab und Vermögensschäden in Folge von Personen- und Sachschäden.

Versicherungsschutz

Versichertes RisikoVersicherungssummenSelbstbeteiligung
Berufshaftpflichtversicherung für Eventtechniker3.000.000,00 Eurokeine
Umwelthaftpflichtversicherung3.000.000,00 Euro1.000,00 Euro
Private Haftpflichtversicherung (Optional)5.000.000,00 Eurokeine

Prämie

Die Berufshaftpflicht für freiberufliche Eventmanager kostet 126,00 Euro jährlich zuzüglich Versicherungssteuer. Der optionale Baustein private Haftpflichtversicherung kostet 40,00 Euro zuzüglich Versicherungssteuer

Versicherung von reinen Vermögensschäden

Für die Versicherung von Vermögensschäden nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

Online Angebot/ Abschluss

Hier kann ein Online-Angebot für eine Berufshaftpflichtversicherung für freiberufliche Eventmanager erstellt werden oder direkt abgeschlossen werden.

Nehmen Sie Kontakt auf

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Veranstaltungshaftpflicht

Für unsere Kunden in Österreich: Nutzen Sie die Vorteile unserer speziellen Kooperation mit der Wiener Städtischen. Günstige und zuverlässige Veranstaltungshaftpflichtversicherung.

Veranstaltungshaftpflicht

Vielen Dank für Ihr Interesse. Für Ihre Veranstaltungsart ist eine individuelle Bewertung durch unser Team erforderlich. Bitte füllen Sie das Formular weiterhin für andere Versicherungsangebote aus. Für die Haftpflichtversicherung wird sich unser Expertenteam nach der Bewertung direkt mit Ihnen in Verbindung setzen, um ein maßgeschneidertes Angebot zu erstellen.
Wir freuen uns, Sie umfassend beraten zu dürfen!

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Versicherungssumme

Beitragfrei mitversichert:

  • Schäden durch Besucher
  • Schäden an gemieteten Gebäuden durch Feuer/ Explosion und Leitungswasser (1 Mio)
  • Schäden an gemieteten Gebäuden für sonstige Mietsachschäden (100.000,- Euro
  • Umweltbasisversicherung
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Wenn Versicherung gewünscht

Form A - Grunddeckung

Bei der Veranstaltungs-Ausfall Form A werden Schäden versichert, die dem Veranstalter durch den Ausfall, Abbruch oder die Änderung der Durchführung entstehen. Wichtig ist, dass das schadenverursachende Ereignis nachweislich außerhalb des Einflussbereiches des Versicherungsnehmers bzw. des Veranstalters liegt.
Der personenbedingte Ausfall ist von dieser Form ausgeschlossen.
Form A - Zusatzbaustein
1. In Erweiterung der Veranstaltungs-Ausfall Form A ersetzt der Versicherer auch Schäden unmittelbar oder mittelbar entstanden durch Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Aufruhr oder innere Unruhen, die durch Dritte verursacht wurden.
2. Darüber hinaus ersetzt der Versicherer auch Schäden, die durch terroristische Gewalthandlungen, welche sich unmittelbar und direkt gegen die versicherte Veranstaltung richten, entstanden sind.

Form B - Personenbedingter Ausfall

Bei der Veranstaltungs-Ausfall Form B werden ergänzend zur Form A Schäden versichert, die dem Veranstalter durch Ausfall, Abbruch oder die Änderung in der Durchführung deswegen entstehen, weil die im Versicherungsschein genannte Person oder Personen unvorhergesehen infolge Krankheit, schweren Unfall oder Tod ausfällt. Höchstalter 70 Jahre. Maximal 6 Personen.

Form C - Wetter

Mitversichert gilt die Absage der Veranstaltung aufgrund von Witterungseinflüssen, soweit sie Leib und Leben der Zuschauer oder Teilnehmer gefährden. Folgende Witterungseinflüsse können zu einer Gefahr für Leib und Leben der Zuschauer oder Teilnehmer führen:

-Überschwemmung
-Wetterbedingte Luftbewegung
-Hagel
-Blitzschlag
-Wolkenbruch
Mitversichert ist die Absage oder Verschiebung der Veranstaltung, weil vor Veranstaltungsbeginn der planmäßige Aufbau der Veranstaltungsstätte verhindert oder verzögert wurde oder die Veranstaltungsstätte oder Teile davon zerstört wurden, so dass die planmäßige Nutzung der Veranstaltungsstätte unmöglich geworden ist durch:

-Wetterbedingte örtliche Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort.
-Gefrorener Niederschlag in Form von Hagelkörnern mit einem Durchmesser von mindestens 5 mm
-Blitzschlag
-Überschwemmung aufgrund Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsortes durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Niederschläge, mit mindestens 1/3 einer zusammenhängend überfluteten Fläche des Versicherungsortes (Wasserstand mindestens 2 cm).

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Angemietete Technik:
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Es gelten die ABE 2011 mit den Klauseln TK 1111, 1213, 1820 und 1928
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Bitte laden Sie hier Ihre Liste mit den zu versichernden Geräten hoch. Die Angabe dieser Informationen ist erforderlich, um Ihren Versicherungsantrag zu bearbeiten. Sie können diese Liste auch später nachreichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass ohne eine vollständige Liste Ihr Versicherungsantrag nicht bearbeitet werden kann.

Technikliste hinzufügen
Maximale Dateigröße: 819 kB
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Zeltliste *
Versicherungsschutz besteht erst nach Einreichen der Zeltliste.
Gesamtwert der Zelte:
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Ihr Versicherungsbeitrag:

Nettobeiträge:

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Technikversicherung:
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inkl. Versicherungsteuer*, inkl. 20€ Ausfertigungsgebühr

Interessent/ Veranstalter

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Maklereinzelauftrag

Ich/ wir beauftrage(n) die Heinemann Versicherungsmakler GmbH mit der Vermittlung einer Veranstaltungsversicherung.
Eine weitergehende Beratung für andere Versicherungsverträge wünsche(n) ich/ wir nicht. Unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse des Kunden sowie der Komplexität des gewünschten Vertrages, hat der Makler mit namhaften deutschen Versicherern Rahmenvereinbarungen geschlossen, die für den Event- und Medienbereich empfehlenswert sind.
In diesen sind die Wünsche und Bedürfnisse der Medien- und Eventbranche marktüberdurchschnittlich berücksichtigt.
Der Kunde/die Kundin, wünscht im Rahmen des Online-Abschlusses ausdrücklich die beantragte Versicherung, mit dem beantragten Tarif. Auf eine Beratung und Dokumentation wird ausdrücklich verzichtet.
Hinweis: Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass sich der Beratungsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadenersatzanspruch wegen Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten geltend zu machen.

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Mit diesem Formular können Sie Ihre Anfrage an uns richten. Ihre Daten werden über unseren Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.